Auslauf befristeter Vertrag während AU => ALG I?

Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer erkrankt, der AG hat den Vertrag nicht verlängert. Die Krankmeldung läuft jedoch weiter bis der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch die KK besteht. Die KK kommt jedoch nicht in die Pötte, fast 3 Monate ist noch kein Krankengeld gezahlt worden, sodass Miete etc. von Erspartem gezahlt wurde.

Diverse Telefonate mit der KK später wurde mitgeteilt, dass man übergangsweise doch ALG I beantragen könne und wenn der Antrag auf Krankengeld durch die KK genehmigt wird, würde diese mit der Agentur für Arbeit verrechnen und man bekäme die DIfferenz (da Krankengeld höher ausfällt als ALG I). Es bestünde Anspruch auf ALG I ähnlich wie im Rahmen der Gleichwohlgewährung im Insolvenzfall. Zitat KK-Mitarbeiter.

Nun wurde Rücksprache mit der Agentur für Arbeit gehalten und die sieht sich hier nicht zuständig. Da man krank geschrieben ist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, könne man auch nicht zahlen.

Daraufhin wurde erklärt, dass man ja nicht grundsätzlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht sondern nur bis einschließlich eines anstehenden Klinikaufenthaltes. Danach steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Weiter wurde auf die Aussage des KK-Mitarbeiters verwiesen.

Die KK verweist auf die Agentur für Arbeit, die Agentur für Arbeit auf die KK. Und Zahlungen bleiben aus.

Hat hier jemand zufällig eine Art Durchblick?
Vielen Dank für eure Zeit und Mühen.

Hallo,
Etwas genaueres Datenmaterial wäre hilfreich, zumal schon 3 Monate ins Land gezogen sind.
Grundsätzlich gilt - Endet ein Beschäftigungsverhältnis während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit dann zahlt die Krankenkasse ab dem Folgetag nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses Krankengeld.
Gruss
Czauderna

Hallo und Danke für die Rückmeldung.

Sorry, mein Fehler, hier weitere Informationen:

Die KK müsste seit dem 22. April Krankengeld zahlen. Nach diversen Schreiben und telefonischen Nachfragen, erfolgte eine Zahlung vom 22. April 2019 bis 30. April 2019. Seit dem stockt die Zahlung, da meine Ärztin versehentlich den 1. Mai 2019 in der AU ausgeklammert hat und es mir gesundheitlich am 2. Mai 2019 so schlecht ging, dass ich nicht zum Arzt konnte. Somit ist eine Lücke in der Krankschreibung entstanden und da die Folge-AU am 3. Mai 2019 ausgestellt und der KK eingereicht wurde, will diese nicht zahlen (da kalendertägliche Zahlung). Ich habe Widerspruch eingelegt und entsprechende Urteile als Grundlage genutzt. Die KK forderte daraufhin am 13. Mai 2019 ein Attest meiner Ärztin um eine Handlungsunfähigkeit begründet zu sehen. Wurde ebenfalls kurz darauf eingereicht. Seitdem hüllt sich die KK in Schweigen.

Am 17. Juni 2019 wurde auf erneute telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass der Medizinische Dienst involviert sei, wie lange die Bearbeitung dauert kann man nicht sagen. Danach habe ich mich weiter informiert und dann im nächsten Schreiben auf den § 13 Abs. 3a SGB V verwiesen. Am 27. Juni 2019 rief mich der Sachbearbeiter der KK an um mir mitzuteilen, dass dieser § in meinem Fall nicht greifen würde, sondern nur bei Sachleistungen im Bereich Pflege. Ich habe in dem Telefonat 4 oder 5 Mal nachgefragt wann der Medizinische Dienst denn nun beauftragt wurde. Er gab keine konkrete Antwort. Das war schon sehr merkwürdig. Ich erwähnte dann, dass der Medizinische Dienst mindestens seit dem 17. Juni 2019 involviert ist und dass es auch hier Fristen zu beachten gilt. Jedesmal wich er aus, weiterverbinden war auch nicht drin. Dass er jetzt gerade ein Formblatt vor sich liegen hat, war mit das informativste an dem Telefonat. Dann dass der Medizinische Dienst den Fall nicht beurteilen kann und dieser deswegen jetzt durch ihn an den Medizinischen Dienst vor Ort weitergeleitet werden müsse und das würde nochmal mindestens 2 Wochen dauern. Auf Nachfrage warum der Fall wochenlang bei einer Stelle liegt, die dazu nichts sagen kann, gab es auch keine Antwort.

Dann habe ich wieder gefragt wann denn nun der Medizinische Dienst vor Ort informiert werden würde. Antwort Zitat: „Hehe, gerade.“

Ich komme hier nicht weiter und meiner Gesundheit ist das Ganze auch nicht sehr förderlich. Bei diesem Telefonat wurde dann eben gesagt ich könne ALG I aus den oben stehenden Gründen beantragen.

Liebe Grüße und danke.