Hallo,
derzeit läuft ja die Versteigerung von Frequenzen für neue
Mobilfunkanwendungen. Dies umfasst auch Frequenzbereiche, die früher
vom analogen TV belegt wurden und auch für drahtlose Mikrofone
freigegeben waren.
Ich betreibe ein drahtloses Mikrofon, das laut Typenschild im Bereich
800-813MHz arbeitet, und falle auch in die entsprechende Definition
der dazugehörigen Allgemeinzuteilung (kommerzielle
Veranstaltungstechnik, reiner Indoorbetrieb).
Auf den Seiten der BNetzA ist aber nur die Allgemeinzuteilung von
2006 zu finden, in der eine Befristung bis 31.12.2015 steht.
Da ich in der BNetzA keine schlafende Hunde wecken möchte, jetzt
folgende Fragen:
- Kann diese Zuteilung vorher wiederrufen werden bzw. wurde sie das
schon? - Wenn ja, zu welchem Datum?
- Welcher Frequenzbereich empfiehlt sich für eine evtl. nötige
Neubeschaffung? (Versorgungsreichweite nur innerhalb ohne Hindernisse
im Raum, Blechkonstruktion mit guter HF-Schirmung nach außen).
Danke für Hinweise, bei der BNetzA habe ich nichts weiter gefunden.
Sven
PS: Ich finde auch, daß dieser Artikel eigentlich besser in eine Funk-Rubrik gehört, aber der dortige Moderator hat meinen Artikel dort gelöscht und mich hierher geschickt…