Auslauf der GKV bei Prüfung der Krankenkasse?

Hallo,

angenommen man scheidet aus der Familienversicherung aus und die Krankenkasse erwartet eine Selbstversicherung. Jetzt versucht man in die Familienversicherung wieder reinzukommen.

Die Krankenkasse gibt an, das sie für die Prüfung ob man berechtigt ist etwas Zeit braucht.

Der erste Berater sagt „Bis zum Abschluss der Prüfung bleibt der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung bestehen.“

Einen Monat später ist erster Berater „nicht mehr bei uns“ und die zweite Beraterin sagt „Nein, der Schutz ist ganz normal zum 15. ausgelaufen, Sie sind seit letzten Monat unversichert.“

Was stimmt jetzt?
Ist man während einer Prüfung der KV weiterversichert, obwohl man eigentlich nicht mehr zum Kreis der berechtigten Versicherten gehört
oder
läuft der Versicherungsschutz aus, ohne das die Krankenkasse dies mitteilt und man ist dann unversichert ohne das man davon weiss?

Hoffe auf eure Hilfe.
Grüße

reality-vision

Das zweite ist richtig. Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt und die Fakten sind wohl klar. Warum der Mitarbeiter 1 etwas anderes sagt, kann ich nicht erklären.

Aber schlimm ist es nicht: man bleibt versichert (wir haben seit 1.4.2007 Versicherungspflicht in Deutschland), muss dann aber bezahlen. Insofern hat Mitarbeiterin 2 noch größeren Quatsch erzählt.

Hallo,

danke für die Antwort aber das ist das Paradoxon welches gerade Probleme macht.

Angeblich ist laut 2. Mitarbeiterin der Versicherungsschutz zum 15.März ausgelaufen. Es gibt seitdem aber keine Mitteilung darüber, keine Info das sie die Karte wiederhaben wollen.

Wenn die 2.Mitarbeiterin das nciht zufällig in dem gefühlten 25. Gespräch erwähnt hätte würden wir davon ausgehen das der Versicherungsschutz immer noch läuft.

Die Krankenkasse zieht ja auch kein Geld ein.

Rein theoretisch wissen wir nur das der Versicherungsschutz angeblich auslaufen sollte. Ob das passiert ist, ob Nachforderungen kommen oder ob man gar nciht mehr versichert ist - Keine Ahnung.

Gibt es eine Möglichkeit irgendwie zu Prüfen ob man noch versichert ist, ohne auf Aussagen von Mitarbeitern der KK vertrauen zu müssen?

Grüße

reality-vision

Keine Angst: Sie sind versichert !

Aber die Beitragsforderung wird kommen, wenn keine Familienversicherung besteht. Insofern hat die Kasse auch keine Eile.

Hallo,

heisst das eine Nachforderung für die vergangenen Monate oder teilt die KK nochmal mit wenn die Versicherung wirklich ausläuft?

Rein logisch gesehen geht nur zweiteres denn eine nachforderung kann nur kommen wenn man etwas widerrechtlich kostenfrei genutzt hat, und da man sich für eine freiwillige Versicherung neu anmelden muss, ist die Nichtinformation der KK der Beweis dafür das die Familienversicherung weiterläuft.

Oder sehe ich das falsch?
Das ist wichtig.

Grüße

reality-vision

Die Nachforderung kommt für den Zeitraum nach Wegfall der Familienversicherung, auch rückwirkend. Egal ob das angekündigt war oder man das ahnen konnte. Dass die Kasse sich nicht meldet, heißt nicht, dass die Familienversicherung weiterläuft.

Auch falsche Aussagen eines Mitarbeiters etc. sind da nicht entscheidend.

Wieso fällt die Familienversicherung denn weg ?

Hallo,

das ist ein Irrsinn.
Warum schicken die denn erst eine Anmeldung zur „freiwilligen Krankenversicherung“ wenn es dann doch sowieso egal ist ob man sich anmeldet oder nicht.

Die Familienversicherung lief/läuft aus weil das Alter von 23 überschritten wurde und die Ausbildung erst zum August ansteht.

5 Monate die man sich selbst versichern lassen muss wenn die Familienversicherung nicht weiterläuft.

Und bisher ein Monat, also 140€ „freiwilliger Krankenkassenbetrag“ wenn es so ist wie du sagst.

Grüße

reality-vision

Hallo,
der Kollege Barmer hat das schon ganz richtig erklärt. Wenn der Anspruch auf Familienversicherung erlischt (egal aus welchen Gründen), dann besteht ab dem Folgetag zunächst mal keine eigene Versicherung mehr. Der Betreffende hat aber nun drei Monate Zeit eine eigene Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse wückwirkend zu begründen, d.h. ohne das eine Versicherungslücke entsteht.
Nimmt er dieses „Wahlrecht“ nicht wahr, dann ist er tatsächlich nicht mehr krankenversichert - es gibt seit dem 01.04.2007 in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung, d.h. wenn der Betreffende sein Wahlrecht nicht ausübt aber zu einem späteren Zeitpunkt eine Krankenkasse benötigt, dann wird ihn sehr wahrscheinlich die Nachforderung für die Zeit nach ende der Familiemversicherung treffen und das kann, je nach Dauer sehr teuer werden. So wie geschildert hat die Kasse richtig gehandelt.
Gruss
Czauderna
PS: Wenn die Prüfung ergibt dass die Familienversicherung verlängert werden kann, dann bleibt alles beim alten.

so wird ein Schuh draus.

Die Kasse könnte die Wartezeit auf die Ausbildung als Teil der Ausbildung ansehen und dann auf Fortbestehen der Familienversicherung entscheiden. Wenn nicht, gehen die 140 EUR in Ordnung und zwar auch rückwirkend.