Auslaufendes Studium abschließen

Hallo,

eine Freundin studiert auf Diplom und schreibt - wie vorgesehen - im kommenden Semester ihr Vordiplom. Die Prüfungen werden im nächsten Semester zum letzten Mal angeboten, da der Studiengang ausläuft.
Nun erwartet sie ihr zweites Kind, was wahrscheinlich zur Folge haben wird, dass sich das Hauptstudium um mindestens ein Semester verlängert. Angeblich ist es nach der Regelstudienzeit nicht mehr möglich, sein Diplom zu machen. Es werden nach Ablauf der 9 Semester keine Vorlesungen und keine Prüfungen mehr angeboten. Wechseln auf Bachelor würde sie nur sehr ungern.

Ist das rechtlich so in Ordnung? Gibt es da keine Ausnahmeregelungen? Ich meinte gehört zu haben, dass die Hochschule den Studenten auch noch ein paar Semester (2 oder 4?) nach der Regelstudienzeit die Möglichkeit geben muss, ihr Studium mit dem Diplom zu abzuschließen. Auch für nicht schwangere Studenten ist noch nicht einmal ein freiwilliges Auslandssemester drin, weil sie dann über der Regelstudienzeit liegen.

Wie sieht es rechtlich in Niedersachsen aus?

Gruß
Tato

Hallo.

Normalerweise wird das von den Universitäten so gehandhabt, dass die Betreuung der zuletzt immatrikulierten Studenten nach der Schließung des Studienganges noch für die Dauer der Regelstudienzeit plus ein oder zwei Semester gesichert wird, eben um Schwangere und Erkrankte nicht zu benachteiligen. Das ist aber an jeder Uni anders, daher rate ich deiner Freundin sich schnellstmöglich mit ihrem Fachstudienberater, oder wie auch immer er an ihrer Uni heißt, in Verbindung zu setzen, nur er kann diesbezüglich erschöpfend und verbindlich Auskunft geben.

mfG Dirk

Hallo,

selbstverständlich erkundigt sie sich. Ich hätte es vorher gemacht, aber nun gut…

Normalerweise wird das von den Universitäten so gehandhabt,
dass die Betreuung der zuletzt immatrikulierten Studenten nach
der Schließung des Studienganges noch für die Dauer der
Regelstudienzeit plus ein oder zwei Semester gesichert wird,
eben um Schwangere und Erkrankte nicht zu benachteiligen.

Eben, soweit habe ich das auch gehört. Gibt es da kein Gesetz für? In Deutschland gibt es doch für alles eine Regelung…

Gruß
Tato

Hallo Tato,

Infos zum niedersächsischen Hochschulrecht gibt es auf der Webseite der Studienberatungen für Niedersachsen: http://www.kfsn.uni-hannover.de/sin/rechtliches.htm Vielleicht kann man dir auch beim MWK weiterhelfen: http://www.mwk.niedersachsen.de

Dass der Bachelor nur eine schlechte alternative ist, verstehe ich. Aber das Diplom ist doch eigentlich dem Master gleichgestellt. Wäre demnach nicht ggf. eine Umstellung auf den neuen Master in der entsprechenden Fachrichtung zu beantragen?


Da ich gerade eine Webseite zum Thema Studieren mit Kind (http://www.studentenkind.de) erstelle, würde mich der Asugang eures Problems sehr interessieren.

Also wenn der Diplomstudiengang lediglich auf Bachelor/Master umgestellt wird, dürfte sich an den Vorlesungen, die man besuchen muss, nur wenig ändern - die werden im Normalfall höchstens umbenannt und das Fächerangebot soagr etwas erweitert.

Auf Antrag müsste man sich die entsprechenden Fächer dann lediglich anerkennen lassen und dann klappt das schon.

Wie gesagt, am besten den Studienbetreuer aufsuchen und nachhaken.