Auslegung Arbeitszeitregelungen

Hallo,

angenommen ein Arbeitnehmer=AN hat einen Arbeitsvertrag mit diversen Anlagen. Wie könnten die Regelungen vom Arbeitgeber=AG angewandt werden, da die einzelnen Vertragsbestandteile nicht ganz eindeutig sind?

Arbeitsvertrag
Die regelmäßige Arbeitszeit des AN beträgt im Jahresdurchschnitt 38 Stunden wöchentlich, wobei sich der Einsatz auf grundsätzlich fünf Arbeitstage in der Woche verteilt.

Die regelmäßige Arbeitszeit ist derzeit von Montag bis Freitag. Die mit dem AN vereinbarte Arbeitszeit ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bis auf weiteres im Rahmen der für den Einsatzbereich derzeit geltenden Regelung zur variablen Arbeitszeit unter der Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten, der Einsatzzeiten der Kollegen sowie der in der Abteilung getroffenen Absprachen nach eigener Disposition zu erbringen.

Der AN ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, vorübergehend auch über die vereinbarte Zeit hinaus oder zu einer anderen als der vereinbarten Zeit tätig zu werden, sofern die betriebliche Situation dies erfordert.

Allgemeine Anstellungsbedingungen
Die Dauer der Arbeitszeit richtet sich nach den arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Regelungen.

Die Lage der Arbeitszeit (Arbeitstage, Dienstbeginn und Dienstende) sowie die Arbeitspausen richten sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach den für die Firma festgelegten Arbeitszeit- bzw. Schichtdienstregelungen (derzeit variable Arbeitszeit), den betrieblichen Notwendigkeiten sowie individuellen Vereinbarungen. Als Anlage nur variable Arbeitszeit. Inwieweit kann der AG auf Schichtarbeit umstellen?

Der AN ist verpflichtet, vorübergehend auch über seiner regelmäßigen Arbeitszeit hinaus oder zu einer anderen als der vereinbarten Zeit tätig zu werden.

Die Firma behält sich vor, jederzeit auch samstags zu arbeiten. In diesem Fall ist der AN verpflichtet, auch an diesem Tag tätig zu werden. Wielange vorher müßte das angekündigt werden? Geht das ohne weiteres auch dauerhaft?

Arbeitszeitregelung
Der Arbeitszeitrahmen umfasst an den üblichen Arbeitstagen die Zeitspanne zwischen frühestmöglichem Arbeitsbeginn und spätestmöglichem Arbeitsende. Der Arbeitszeitrahmen umfaßt grundsätzlich die Zeiten von 7.30-20 Uhr (Montag-Freitag). Dieser Arbeitszeitrahmen wird ausschließlich für die Mitarbeiter der Abteilung XX auf die Zeiten von 6.00-20 Uhr (Montag bis Freitag) erweitert.

Außerhalb des Arbeitszeitrahmens geleistete Arbeitszeit wird grundsätzlich nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.

Nach Beschluß der Geschäftsführung kann zu einem späteren Zeitpunkt auch Samstag gearbeitet werden.

Wenn betriebliche Notwendigkeiten es erfordern, kann das Recht auf individuelle, variable Arbeitszeitgestaltung durch den Vorgesetzten erweitert, eingeschränkt oder aufgehoben werden und es können andere Arbeitszeiten festgelegt werden.

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

Mel

hallo mel,

vor kurzem habe ich auch einen ähnlichen vetrag gelesen. als erstes habe ich den Ag gefragt ob er bedenken habe, dass die arbeitszeiten umgestellt werden, aber dies war nicht so, es war keine neu gegründete firma, sondern ein alt eingesessenes unternehmen.

es ist üblich, dass kann und muss-zeiten angegeben werden, somit ist der AG flexibel innerhalb der öffnungszeiten. mehrarbeit kann anfallen, wenn ein kollege krank wird, ein guter kunde besucht werden muss, vielleicht sogar im ausland oder innerdeutsch mit übernachtung, es kann sich um messeteilnahme handeln etc.

in dem vertrag, den ich gelesen hatte, stand jedoch dass ein stundenkonto geführt wird und die stunden der mehrarbeit mit freizeitausgleich geregelt werden.

wegen der samstagsarbeit würde ich vielleicht mal leute fragen, die dort schon arbeiten, ob das schon mal vorgekommen ist oder eben auf die individuelle situation des unternehmens rücksicht nehmen. neubau einer halle? könnte zu überstunden und samstagsarbeit führen. kein besonderen wirtschaftlichen änderungen? dann wird auch ncihts kommen.

oft sind die verträge von der mutterfirma entworfen worden und werden in niederlassungen verwendet, obwohls gar nicht genau passt.

ansonsten: nachfragen vor unterzeichnung.

gruss
paragraphenmaus

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Hallo,

danke erst einmal.

Inwieweit könnte der AG

  • auf Schichtarbeit umstellen
  • Arbeitszeiten auf Zeiträume außerhalb der angegebenen verlegen
  • Samstagsarbeit anordnen?

Wäre dazu eine Änderungskündigung notwendig oder ist dies schon in den Klauseln abgedeckt?
Gibt es eine Frist um z.B. Samstagsarbeit vorher anzukündigen?

Danke und Gruß
Mel

Ich würde mich sehr freuen, wenn vielleicht jemand etwas dazu sagen könnte.

Vielen Dank.
Mel

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