Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe, Sie können mir helfen und Licht ins Dunkel bringen: durch einen Wasserschaden in unserer Küche (Mietwohnung) mußte die defekte Küchenzeile abgebaut werden (den Schaden übernimmt die Hausrat). An der Arbeitsplatte ist durch den Wasserschaden erstmal nichts passiert, aber um den Schaden an der Wand (Gebäudeversicherung) zu beheben, mußt diese abgebaut werden. Da sie aber verleimt war, ist sie dadurch kaputt gegangen. Unsere Hausrat meinte, es handele sich um einen sogenannten Bewegungsschaden und sei damit der Gebäudeversicherung zuzuordnen. Diese sieht das aber anders und will den Schaden ebenfalls nicht übernehmen. Können Sie mir bitte die Auslegung dieses Begriffs „Bewegungsschaden“ erläutern und Ihre Einschätzung geben, wer zuständig ist?
Recht herzlichen Dank.