Auslegung Bewegungskosten

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe, Sie können mir helfen und Licht ins Dunkel bringen: durch einen Wasserschaden in unserer Küche (Mietwohnung) mußte die defekte Küchenzeile abgebaut werden (den Schaden übernimmt die Hausrat). An der Arbeitsplatte ist durch den Wasserschaden erstmal nichts passiert, aber um den Schaden an der Wand (Gebäudeversicherung) zu beheben, mußt diese abgebaut werden. Da sie aber verleimt war, ist sie dadurch kaputt gegangen. Unsere Hausrat meinte, es handele sich um einen sogenannten Bewegungsschaden und sei damit der Gebäudeversicherung zuzuordnen. Diese sieht das aber anders und will den Schaden ebenfalls nicht übernehmen. Können Sie mir bitte die Auslegung dieses Begriffs „Bewegungsschaden“ erläutern und Ihre Einschätzung geben, wer zuständig ist?

Recht herzlichen Dank.

Hallo,

wenn die HR keinen Schaden an der Küche hat, dann hat sie Recht, da sich keine versicherte Gefahr an einer versicherten Sache verwirklicht hat. Die Gebäude muss zahlen. Und zwar nicht wegen Bewegungs- und Schutzkosten. Das fällt unter die sogenannten Nebenarbeiten. Diese leiten sich aus den Vers.Bedingungen nur ab und zählen zu den Reparaturkosten, du kannst sie also nicht nachschlagen. Sie sind aber fester Bestandteil jeder Kommentierung und täglicher Praxis. Bitte weise darauf die Gebäudeversicherung hin. Z.B. Dietz - Wohngebäudeversicherung (ein Standardwerk) §15 RN 2.2.1. Im Martin steht darüber bestimmt auch was. Aber ich wälze jetzt nicht diese Totschläger.

Gruß

Hallo,

ein solches Schadenbild ist mir noch nicht untergekommen.
Ich unterstelle, die Küche ist in eurem, also Mieter-, Eigentum.
Anhand der Schilderung bin ich hinsichtlich der beschädigten Arbeitsplatte am ehesten bei einem Tätigkeitsschaden der abbauenden Firma.
Sofern selbst abmoniert, handelt es sich m. E. um einen klassischen Eigenschaden, der weder in Hausrat, noch in Wohngebäude oder Privathaft versichert ist.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

ganz lieben Dank für die schnelle Hilfe.
Inwieweit bin ich denn verpflichtet, hinter allen Parteien „herzurennen“ und der Versicherung Ihre eigenen Texte zu erklären? Ich bin Mieter, habe schnellstens alle informiert, alle Unterlagen zusammengetragen etc. Jetzt schiebt sich jeder den schwarzen Peter zu und ich als Mieter bin „die Dumme“ und warte auf das Geld. Der Schaden an der Wand ist bereits im Februar begutachtet worden und im März behoben worden. Die Küche ist wegen der fehlenden Arbeitsplatte aber noch immer eine Baustelle. Ist nicht mein Vermieter mein Vertragspartner und muß sich darum kümmern, woher er dann das Geld wiederbekommt?

Herzliche Grüße und nochmal Danke!

Hallo Jens,

ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.
Ja, die Küche ist unsere. Die Platte mußte abgebaut werden, um die Wand aufschlagen zu können. Das hat die vom Vermieter beauftragte Firma gemacht. Sie haben auch versucht, die einzelnen Teile ohne Schaden voneinander zu trennen, was aber nicht ging, da die Teile verschraubt und verleimt waren (war von der Küchenfirma so gemacht worden). So sind die Ränder ausgebrochen bzw. ausgefranst und man kann nicht einfach das fehlende Stück wieder einsetzen, sondern muß die Platte komplett austauschen. Muß ich denn jetzt hinter der Firma her"rennen" oder ist mein Vermieter als „Auftraggeber“ dafür zuständig?

Herzliche Grüße

Exakt so ist es. Aber vergiss nicht: Dein Vermieter ist auch arm dran. Ich würde der Versicherung das so schreiben, wie ich es argumentiert habe.

Ist die Küche im Mietvertrag erwähnt? Wenn ja, dann hast du einen Anspruch darauf. Fehlt dir die Küche, dann liegt ein Mietmangel vor. Damit kannst du die Miete mindern. Das würde ich auch machen. Auch für die Wochen und Monate vorher bei der du vielleicht sogar weit mehr Einschränkungen hattest. Würde bei einer nur teils nutzbaren Küche mit 20% Mietminderung antworten.

Nebenbei: Die Mietminderung übernimmt in der Regel auch die Gebäudeversicherung (je nach Tarif, meistens aber problemlos).

Gruß

m. E. ist der Sachverhalt geeignet, um bei der ausführenden Firma Schadenersatz geltend zu machen.

Das hat nix (mehr) mit einer eurer Versicherungen zu tun.

Ich empf. bei weiteren Fragen einen Juristen zu konsultieren.