Auslegung EnEV 2009

Der Eigenheimbesitzer A möchte sein Wohnhaus neu eindecken lassen. Eine bereits vorhandenen Waermedaemmung (120 mm)im Dachgeschoss genuegt den Anspruechen des A. Die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) sieht jedoch eine Verstaerkung der Daemmung auf insgesamt nunmehr 200 mm vor. Diese zusaetzliche Daemmung erfordert enormen finanziellen Mehraufwand, da die vorhandene Dachkonstruktion um die fehlenden Raum aufgebaut (Sparrenaufdoppelung) werden muss. Da diese finanziellen Mehrkosten nicht tragbar sind, beabsichtigt A keine weitere Daemmung vorzunehmen.
Kann A gezwungen werden, die Daemmung gem. EnEV 2009 vorzunehmen?

Ja

vnA