Auslegung Gewaltbegriff im Sinne des §249 StGB

Oh je!
Da habe ich wohl mal wieder Unsinn geschrieben, ich kann es aber auch erklären: Es gibt eine ???-Folge, in der die Leute auf eine solche oder ähnliche Weise k.o. gesetzt werden. Dass diese Folge nicht gemeint war, habe ich wohl im Eifer des Gefechts nicht bemerkt. Ich hatte sofort die entsprechende Folge im Kopf, und da der Fragesteller selbst auf Raub gekommen war, dachte ich, er müsse das meinen.

Revoco!

Levay

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