Auslegung Gewaltbegriff im Sinne des §249 StGB

Hallöchen,

neulicherweise hörte ich eine Folge der drei ???, in der ein „Raub“ thematisiert wurde. Dort wurde in einer Menschengruppe mit einer Rauchbombe eine Rauchwolke erzeugt, in deren Schutz dann ein paar wertvolle Comic-Hefte entwendet wurden.

Nun ist ja ein Raub eine rechtswidrige Zueignung unter Anendung von Gewalt bzw. unter Gewaltandrohung. Gewalt wiederum ist eine „als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen“.

Dies vorangeschickt: wäre der Einsatz einer Rauchbombe zu o.g. Zweck tatsächlich eine Gewaltanwendung im Sinne des § 249? Ich bin da irgendwie unschlüssig.

Gruß
Christian

Dies vorangeschickt: wäre der Einsatz einer Rauchbombe zu o.g.
Zweck tatsächlich eine Gewaltanwendung im Sinne des § 249?

Ja.

Levay

Dies vorangeschickt: wäre der Einsatz einer Rauchbombe zu o.g.
Zweck tatsächlich eine Gewaltanwendung im Sinne des § 249?

Ja.

Danke erst einmal für die Antwort. Woraus ergibt sich das? Aus der Beeinträchtigung der freien Willensentschließung bzw. Willensbetätigung?

Gruß
Christian

Danke erst einmal für die Antwort. Woraus ergibt sich das? Aus
der Beeinträchtigung der freien Willensentschließung bzw.
Willensbetätigung?

Es ergibt sich daraus, dass das ganze Geschehen genau deiner Definition entspricht. Im Ganzen.

Levay

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oki, danke owT
.

Dies vorangeschickt: wäre der Einsatz einer Rauchbombe zu o.g.
Zweck tatsächlich eine Gewaltanwendung im Sinne des § 249?

Ja.

und wenn man nur das Licht ausknipst, Strom abstellt, Birne rausschraubt?

Gruß

Christian

Oh je!
Da habe ich wohl mal wieder Unsinn geschrieben, ich kann es aber auch erklären: Es gibt eine ???-Folge, in der die Leute auf eine solche oder ähnliche Weise k.o. gesetzt werden. Dass diese Folge nicht gemeint war, habe ich wohl im Eifer des Gefechts nicht bemerkt. Ich hatte sofort die entsprechende Folge im Kopf, und da der Fragesteller selbst auf Raub gekommen war, dachte ich, er müsse das meinen.

Revoco!

Levay

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Ich nehme alles zurück. Bitte hier lesen:

/t/auslegung-gewaltbegriff-im-sinne-des-249-stgb/503…

Levay

Revoco!

Hm, aber warum? Bloßes Festhalten gilt als Gewalt, um das mal als Ausgangspunkt zu nehmen. Was ist mit dem Anlegen einer Augenbinde ohne Zustimmung des Opfers?

Von dort ist es dann zur Nebelgranate nur ein kurzer Weg.

Gruß
Christian