In der Teilungserklärung wird verwiesen auf den Lageplan im Anhang. In diesem Plan gibt es aber statt den Parkplätzen 11, 12 und 13 die Parkplätze 11, 12 und 14.
Kann sich der Eigentümer der Wohnung 3 ohne weiteres auf die Nutzung des Parkplatzes 14 berufen?
Genauso so wie @duck313 schreibt ist es im Beispiel gemeint: Parkplatz 13 fehlt im Plan und Parkplatz 14 ist gemäß Teilungserklärung niemand zugewiesen.
Wie geht man damit um?
Wenn es keine Änderung der Teilungserklärung gibt, wie @Helmut_Taunus vorschlägt, was ist dann? Hat die Wohnung 3 trotzdem einen Anspruch auf den Parkplatz 14 aufgrund des „offensichtlichen“ Schreibfehlers?