Auslegung Teilungserklärung / Parkplatz-Regelung

Hallo zusammen,

mich würde eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall interessieren:

In einer Teilungserklärung ist den Wohnungen jeweils ein Parkplatz zugeordnet, angenommen

Wohnung 1 = Parkplatz 11
Wohnung 2 = Parkplatz 12
Wohnung 3 = Parkplatz 13.

In der Teilungserklärung wird verwiesen auf den Lageplan im Anhang. In diesem Plan gibt es aber statt den Parkplätzen 11, 12 und 13 die Parkplätze 11, 12 und 14.

Kann sich der Eigentümer der Wohnung 3 ohne weiteres auf die Nutzung des Parkplatzes 14 berufen?

Vielen Dank im voraus für alle Antworten!

Hallo!

Nein, außer es gibt auf dem Plan gar keinen Parkplatz Nr. 13 und die Nr. 14 ist niemandem in Teilungserklärung zugewiesen worden.

Dann könnte man wohl von einem Schreibfehler ausgehen.
Etwa 14 statt 13 geschrieben oder 14 taucht zweimal im Plan auf,13 fehlt völlig.

MfG
duck313

Das koennte man in einer Eigentuemerverammlung beschliessen. Oder mit Notar und Grundbuchamt berichtigen.

Genauso so wie @duck313 schreibt ist es im Beispiel gemeint: Parkplatz 13 fehlt im Plan und Parkplatz 14 ist gemäß Teilungserklärung niemand zugewiesen.

Wie geht man damit um?

Wenn es keine Änderung der Teilungserklärung gibt, wie @Helmut_Taunus vorschlägt, was ist dann? Hat die Wohnung 3 trotzdem einen Anspruch auf den Parkplatz 14 aufgrund des „offensichtlichen“ Schreibfehlers?