Hallo zusammen!
Angenommen, jemand hätte (gemeinsam mit mehreren) einen Urlaub
gebucht inklusive Reiserücktrittsversicherung. Irgendwann zerschlüge
sich die Reisegruppe und die Person, die gebucht hätte, würde
zurücktreten wollen, d.h. von der Rücktrittsversicherung Gebrauch
machen.
Weiter angenommen, es würde sich folgende Klausel zum Thema Rücktritt
in den AGB des Veranstalters finden:
_Wird ein Annullierungsvertrag ordnungsgemäß abgeschlossen, werden
die allgemeinen Stornobedingungen in den AGB durch die
nachfolgenden Bedingungen des Annullierungsvertrags ersetzt:
- Erhält der Veranstalter die schriftliche Annullierung früher als 6
Wochen vor dem Anreisedatum, wird der bereits bezahlte Betrag bis auf
die Kosten für den Annullierungsvertrag und die Buchungsgebühr
rückerstattet. - Erhält der Veranstalter die Annullierung innerhalb der letzten 6
Wochen vor Anreisedatum erhält der Kunde, bis auf 20% Selbstbehalt,
die Annullierungsvertragsgebühr und die Buchungsgebühr für den
Reiseteilnehmer, der unter nachfolgenden Bedingungen gerechtfertigt
zurücktritt, den Reisepreis anteilsmäßig rückerstattet bzw. nicht
berechnet. Berechtigte Rücktrittsgründe:
- schwere Krankheit oder Unfall mit erheblicher
Gesundheitsbeeinträchtigung, die einen Reiseantritt unmöglich machen;
Todesfall, Benennung als Geschworenen, Schwangerschaft. Gültig für
jeden auf der Teilnehmerliste angeführten Reisenden - 1b) schwere Krankheit, Unfall mit erheblichen
Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Todesfall eines nahen Verwandten
wie Vater, Mutter, Ehepartner, Schwester, Bruder oder Kind. Gültig
für jeden auf der Teilnehmerliste angeführten Reisenden
Die oben angeführten Rücktrittsgründe müssen innerhalb von 6 Wochen
vor Reiseantritt an den Veranstalter weitergeleitet werden. Die
Reiserücktrittsgründe sind mittels Attest oder anderer Urkunden
unverzüglich - spätestens aber 14 Tage nach Bekanntgabe des
Rücktrittgrundes dem Veranstalter nachzuweisen._
Würdet ihr das auch so verstehen, dass bei Annulierung früher als 6
Wochen vor Anreise keine Angabe von Gründen nötig wäre?
Meines Erachtens ergibt sich das zum einen aus dem Wortlaut der
Formulierungen: von berechtigenden Gründen ist bei Nr. 1 nichts zu
lesen, also können diese Gründe auch nicht auf diesen Fall bezogen
werden.
Zum anderen wäre es doch arg merkwürdig, immer Gründe anführen
zu müssen, um zurücktreten zu können. Denn meines Erachtens nach
könnte man uU auch ohne Annulierungsvereinbarung zurücktreten, wenn
so gewichtige Gründe wie die geforderten vorlägen.
Vielen Dank für eure rege Beteiligung - Jaschiii
