Auslegungsfrage

Hallo zusammen!

Angenommen, jemand hätte (gemeinsam mit mehreren) einen Urlaub
gebucht inklusive Reiserücktrittsversicherung. Irgendwann zerschlüge
sich die Reisegruppe und die Person, die gebucht hätte, würde
zurücktreten wollen, d.h. von der Rücktrittsversicherung Gebrauch
machen.
Weiter angenommen, es würde sich folgende Klausel zum Thema Rücktritt
in den AGB des Veranstalters finden:

_Wird ein Annullierungsvertrag ordnungsgemäß abgeschlossen, werden
die allgemeinen Stornobedingungen in den AGB durch die
nachfolgenden Bedingungen des Annullierungsvertrags ersetzt:

  1. Erhält der Veranstalter die schriftliche Annullierung früher als 6
    Wochen vor dem Anreisedatum, wird der bereits bezahlte Betrag bis auf
    die Kosten für den Annullierungsvertrag und die Buchungsgebühr
    rückerstattet.
  2. Erhält der Veranstalter die Annullierung innerhalb der letzten 6
    Wochen vor Anreisedatum erhält der Kunde, bis auf 20% Selbstbehalt,
    die Annullierungsvertragsgebühr und die Buchungsgebühr für den
    Reiseteilnehmer, der unter nachfolgenden Bedingungen gerechtfertigt
    zurücktritt, den Reisepreis anteilsmäßig rückerstattet bzw. nicht
    berechnet. Berechtigte Rücktrittsgründe:
  • schwere Krankheit oder Unfall mit erheblicher
    Gesundheitsbeeinträchtigung, die einen Reiseantritt unmöglich machen;
    Todesfall, Benennung als Geschworenen, Schwangerschaft. Gültig für
    jeden auf der Teilnehmerliste angeführten Reisenden
  • 1b) schwere Krankheit, Unfall mit erheblichen
    Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Todesfall eines nahen Verwandten
    wie Vater, Mutter, Ehepartner, Schwester, Bruder oder Kind. Gültig
    für jeden auf der Teilnehmerliste angeführten Reisenden
    Die oben angeführten Rücktrittsgründe müssen innerhalb von 6 Wochen
    vor Reiseantritt an den Veranstalter weitergeleitet werden. Die
    Reiserücktrittsgründe sind mittels Attest oder anderer Urkunden
    unverzüglich - spätestens aber 14 Tage nach Bekanntgabe des
    Rücktrittgrundes dem Veranstalter nachzuweisen._

Würdet ihr das auch so verstehen, dass bei Annulierung früher als 6
Wochen vor Anreise keine Angabe von Gründen nötig wäre?
Meines Erachtens ergibt sich das zum einen aus dem Wortlaut der
Formulierungen: von berechtigenden Gründen ist bei Nr. 1 nichts zu
lesen, also können diese Gründe auch nicht auf diesen Fall bezogen
werden.
Zum anderen wäre es doch arg merkwürdig, immer Gründe anführen
zu müssen, um zurücktreten zu können. Denn meines Erachtens nach
könnte man uU auch ohne Annulierungsvereinbarung zurücktreten, wenn
so gewichtige Gründe wie die geforderten vorlägen.

Vielen Dank für eure rege Beteiligung - Jaschiii

Hallo Jaschiii

ich würde es hier auch so sehen.
Aber das hat nichts mit der Reiserücktrittsvericherung zu tun.
Diese grieft sowieso nicht ein, denn grunssätzlich versichert sie nur ausreichende Gründe und nicht das nicht mehr wollen :smile:

Einen Rücktritt kann man jederzeit ohne Gründe erklären, man muss dann aber die Aufwendungen des Reiseveranstalters ersetzen. Und dann gelten grundsätzlich die allgemeinen Stornobedingungen in seinen AGBs.

Wenn ein Anulierungsvertrag mit dem Reiseveranstalter vereinbart wird, dann erst gelten diese Bestimmumgen.

Und hier ist der Knackpunkt.

Gruß
Barbara

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Hallo Barbara,

ich würde es hier auch so sehen.
Aber das hat nichts mit der Reiserücktrittsvericherung zu tun.
Diese grieft sowieso nicht ein, denn grunssätzlich versichert
sie nur ausreichende Gründe und nicht das nicht mehr wollen

-)

Einen Rücktritt kann man jederzeit ohne Gründe erklären, man
muss dann aber die Aufwendungen des Reiseveranstalters
ersetzen. Und dann gelten grundsätzlich die allgemeinen
Stornobedingungen in seinen AGBs.

Wenn ein Anulierungsvertrag mit dem Reiseveranstalter
vereinbart wird, dann erst gelten diese Bestimmumgen.

Und hier ist der Knackpunkt.

Ich schätze, ich habe mich da ziemlich ungenau ausgedrückt. Mit
„Reiserücktrittsversicherung“ meinte ich den in den fraglichen
Bedingungen genannten Annulierungsvertrag.
Dass man aber tatsächlich, so wie Du geschrieben hast, nochmals
differenzieren muss, daran hatte ich schlicht nicht gedacht.
Vielen lieben Dank für den Hinweis!

Jaschiii