Auslegungssache mietspiegel

liebe experten hier im forum, ich versuche, den mietspiegel zu verstehen und anzuwenden, habe dazu aber fragen.

mir liegt der mietspiegel von bielefeld vor, aber sicher kann man meine anfragen auch auf andere mietspiegel beziehen, bzw. gibt es sicher noch andere wie mich, die für erklärungen zum mietspiegel allgemein dankbar sind.

der bielefelder (qualifizierte) mietspiegel ist relativ reduziert, es gibt keine bereichskarten oder ähnliches darin, nur drei spalten mit jeweils einem minimum/median/maximumwert von euro/qm-preis.

wohnlagen gibt es zwei, normal und gut, und das alter der häuser ist wählbar. die größe der wohnung, sofern diese nicht unter 40 qm liegt, spielt keine rolle.

in den erklärungen unter der tabelle steht dann noch, bei wievielen ausstattungsmerkmalen die wohnung standardausstattung hat, und das es besondere merkmale gibt (verhältnis haupträume/flur, technische ausstattung etc.), die zur ermittlung der vergleichsmiete berücksichtigt werden können.

das problem, diese angaben zu verstehen bezieht sich darauf, dass doch schon mal ermessenssache ist, ob eine wohnung in einer normalen oder guten wohnlage liegt. sogar das zuständige bauamt der stadt wollte in telefonischer auskunft nichts konkretes äußern, der zuständige herr betonte nur, dass die meisten wohnungen im stadtgebiet normale wohnlage hätten.

die merkmale guter wohnlage (gute einkaufsmöglichkeiten, aufgelockerte bebauung, durchgrünung des gesamten wohngebietes, im wesentlichen anliegerverkehr) sind doch allesamt auslegungssache, oder etwa nicht?

nehmen wir einmal an, man hätte sich trotz dieser schwierigkeit der einordnung zumindest schon mal für eine wohnlage entscheiden können, dann ist als nächstes die schwierigkeit, zwischen der spalte minimum, median und maximum zu entscheiden.

oder ist einfach die gesamte spanne entscheidend?

ich meine es so zu verstehen, dass je nach ausstattung der wohnung einer der drei werte gewählt werden muss. die frage ist doch aber hier: wo ist die jeweilige grenze zur einordnung in die nächsthöhere kategorie erreicht?:

wenn eine standardwohnung nun eine ganz normale standardwohnung ist (also die einordnung zum medianwert gegeben wäre), würde dann ein zusätzliches ausstattungsmerkmal reichen, um zum maximalwert zu springen, oder ist dazu mehr nötig?

welche gewichtung haben merkmale wie erdgeschoss oder mehrfamilienhaus?

rechnet man das prozentual zusammen?

verwirrte grüße, linda

Moin, linda,

die meisten Mietspiegel beginnen mit den Worten

Dieser Mietspiegel ist eine Orientierungshilfe, die den Vertragspartnern die Möglichkeit bieten soll, im Rahmen ortsüblicher Durchschnittsmieten eigenverantwortlich die Miethöhe zu vereinbaren.
Ein Wort könnte unterstrichen werden: Orientierungshilfe. Der Mietspiegel erhebt nicht den Anspruch, Streitfragen um den letzten Groschen zu schlichten. Wenn ein Mieter an einer Wohnung interessiert ist, wird er sich dem Vermieter gegenüber kaum auf den Mietspiegel berufen können.

Aus Deinen Fragen geht nicht hervor, was Du eigentlich wissen möchtest: Versuchst Du als Vermieterin eine Miete festzulegen? Dann schau in den Mietspiegel, leg noch eins drauf und biete die Wohnung an, der Markt wird Dich im Zweifelsfall korrigieren. Oder möchtst Du als Mieter nachträglich mit dem Vermieter wegen der Miethöhe zanken? Dann hilft der Mietspiegel eher nicht.

Gruß Ralf

Oder möchtst Du als Mieter nachträglich mit dem

Vermieter wegen der Miethöhe zanken? Dann hilft der
Mietspiegel eher nicht.

Es geht um eine Orientierung am (qualifizierten) Mietspiegel (was ja auch von öffentlichen Stellen = Bauamt empfohlen wird) für den Mieter, der ja einzuschätzen hat, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist, oder ob der Mieter es auf eine Klage zur Zustimmung ankommen lässt.

Gruss, Linda

Hallo,

der qualifizierte Mietspiegel enthält die Richtwerte für die Quadratmeterpreise. Die Vermieter haben sich in diesem Rahmen einzuordnen. Es ist eben nicht so richtig, dass überall dort, wo ein qualifizierter Mietspiegel besteht, dieser nur als Orientierung gilt. Die Aussagen „Richterwerte“ bezihet sich nicht nur auf den Quadratmeterpreis, sondern auf alle zur Berechnung des Quadratmeterpreises notwendigen Faktoren. Ich selbst habe in einer größeren Stadt die Organisation von der Vorbereitung, der Erhebung der Daten bis zur statistischen geforderten Bewertung eines Mietspiegels geleitet.

mir liegt der mietspiegel von bielefeld vor, aber sicher kann
man meine anfragen auch auf andere mietspiegel beziehen, bzw.
gibt es sicher noch andere wie mich, die für erklärungen zum
mietspiegel allgemein dankbar sind.

der bielefelder (qualifizierte) mietspiegel ist relativ
reduziert, es gibt keine bereichskarten oder ähnliches darin,
nur drei spalten mit jeweils einem minimum/median/maximumwert
von euro/qm-preis.

ist üblich. Wobei der untere Wert darstellen soll, dass hier die minimalste Ausstattung für das jeweils geltende Baujahr des Gebäudes ausgewiesen ist, während der obere Wert eine weitaus höhere Aussattung als üblich in diesem Baujahr ausweist.

wohnlagen gibt es zwei, normal und gut, und das alter der
häuser ist wählbar. die größe der wohnung, sofern diese nicht
unter 40 qm liegt, spielt keine rolle.

andere Mietspiegel unterscheiden zwischen „mittlerer, guter, bester Wohnlage“

in den erklärungen unter der tabelle steht dann noch, bei
wievielen ausstattungsmerkmalen die wohnung
standardausstattung hat, und das es besondere merkmale gibt
(verhältnis haupträume/flur, technische ausstattung etc.), die
zur ermittlung der vergleichsmiete berücksichtigt werden
können.

Richtig, und hierfür besteht üblicher im Anhang eine Tabelle z.B. Parkett, Gartenanteil ( Mietzuschlag xx % ) oder Kellerwohnung ( Abschlag bis zu 15 % ).

das problem, diese angaben zu verstehen bezieht sich darauf,
dass doch schon mal ermessenssache ist, ob eine wohnung in
einer normalen oder guten wohnlage liegt. sogar das zuständige
bauamt der stadt wollte in telefonischer auskunft nichts
konkretes äußern, der zuständige herr betonte nur, dass die
meisten wohnungen im stadtgebiet normale wohnlage hätten.

Für die Bewertung gibt es die sogenannten Merkmale wie Lage der Wohnung, Erreichbarkeit öffentlicher Anlage, Verkehrs- und Umwelteinflüsse, Grünanlage usw… Die Merkmale werden überwiegend durch einen Punktekatalog berehcnet. Das heisst, es gibt einen Katalog, meist als Vorspann vor den Mietpreisen, der Positionen wie z.B. Verkehrslage "kein Durchgangsverkehr 4 Punkte, mässiger Durchgangsverkehr 3 Punkte, starker Durchgangsverkehr 0 Punkte enthält. Die Gesamtzahl der Punkte aus den einzelnen Merkmalen führt dann in der Addierung zu einer Gesamtpunktezahl. In deren Spektrum z.B. bis 10 Punkte = mittlere Wohnlage, 11-15 Punkte = gute Wohnlage usw. dann zur Berehcnugn der Wohnlage.

die merkmale guter wohnlage (gute einkaufsmöglichkeiten,
aufgelockerte bebauung, durchgrünung des gesamten
wohngebietes, im wesentlichen anliegerverkehr) sind doch
allesamt auslegungssache, oder etwa nicht?

nehmen wir einmal an, man hätte sich trotz dieser
schwierigkeit der einordnung zumindest schon mal für eine
wohnlage entscheiden können, dann ist als nächstes die
schwierigkeit, zwischen der spalte minimum, median und maximum
zu entscheiden.

oder ist einfach die gesamte spanne entscheidend?

siehe oben, es kommt auf die Ausstattung an, wenn der Mietspiegel nicht andere Kriterien setzt.

ich meine es so zu verstehen, dass je nach ausstattung der
wohnung einer der drei werte gewählt werden muss. die frage
ist doch aber hier: wo ist die jeweilige grenze zur einordnung
in die nächsthöhere kategorie erreicht?:

wenn eine standardwohnung nun eine ganz normale
standardwohnung ist (also die einordnung zum medianwert
gegeben wäre), würde dann ein zusätzliches ausstattungsmerkmal
reichen, um zum maximalwert zu springen, oder ist dazu mehr
nötig?

nein, denn z.B. Holzdecken oder Fliesenboden sind zwar höherwertige Ausstattungen, finden aber meist in einer Zuschlagstabelle ihren Niederschlag, was bedeutet, dass xx Prozent auf den Mietpreis berechnet werden dürfen.

welche gewichtung haben merkmale wie erdgeschoss oder
mehrfamilienhaus?

Kellergeschosse haben überwiegend Abzüge beim Quadratmeterpreis bis zu 15 %. Ansonsten gibt es keine Gewichtungen. Maisonett-Wohnungen werden jedoch wiederum höherwertig vermietet.

Man müsste den Mietspiegel kennen, um genau alles bewreten zu können. Ich gebe meine Antwort aus der Kentnnis zahlreicher Mietspiegel in Baden-Württemberg. Mir ist bekannt, dass die klaren Definationen in unserem Bundesland oftmals in anderen Bundesländenr so nicht bestehen oder z.B. in Berlin oder München gibt es sogar pro Einrichtungsgegenstand Bewertungen.

Gruss Günter

Hallo Linda,

wenn der VM die Miete erhöht, muss er ja eine Begründung angeben. Z.B. die Anpassung an die ortsübliche Miete laut Mietspiegel, oder laut Vergleichswohnungen oder Gutachten.

Dabei wird er - hoffentlich - auch angeben, in welche Kategorie des Mietspiegels (wenn wir den Grund mal nehmen) er sein Haus, bzw. die Wohnung einsortiert. Diese Basis kann man dann zur Überprüfung nehmen.

Hat er das nicht getan, würde ich ihn um genau diese Einsortierung bitten, damit man - bevor man zustimmt - eine kurze Überprüfung der Rechtmäßigkeit vornehmen kann.

Oder man fragt ihn zusätzlich, wie er zu der Einsortierung in eine gewisse Kategorie gekommen ist, welche zusätzlichen Baumaßnahmen ihn z.B. zu einer Höhereinstufung veranlasst haben usw.

Selbst durch Erraten zu versuchen die Einstufung vorzunehmen halte ich ebenfalls für gelinde gesagt, schwierig.

Gruß
Nita

Hi Linda,

man lernt nie aus: Auf die Idee, mit dem Mietspiegel eine Miet erhöhung zu begründen, wäre ich nie gekommen. Ohne die Details zu kennen, würde ich sagen, das ist fast unmöglich. Alter, Wohnumfeld, Gebäudeart, Größe, Lage im Haus sind Dinge, die sich nicht ändern lassen. Dann bleibt nur noch die Ausstattung; diese soweit zu ändern, dass eine Höherstufung darauf gestützt werden könnte, ist nur mit größtem Aufwand möglich: Küche einbauen, Bad einbauen, von Ofen- auf Zentralheizung umstellen und ähnliches.

Lass Dir vom Vermieter begründen, warum er eine Höherstufung für gerechtfertigt hält, dann tust Du Dir mit dem Widerlegen leichter. Bei der Bewertung könnte zB ein Mieterverein helfen.

Gruß Ralf

wenn der VM die Miete erhöht, muss er ja eine Begründung
angeben. Z.B. die Anpassung an die ortsübliche Miete laut
Mietspiegel

Genau das ist der Fall.
Jedoch sortiert der Vermieter die Wohnung ja meist in eine recht hohe Kategorie ein, im angenommenen Fall in die höchste Kategorie des jeweiligen Baujahres.

Die Frage ist nur, wie man den Mietspiegel auslegt, um dieser Einsortierung zu folgen oder ihr zu widersprechen. Denn diese „Orientierungshilfen“ wie Wohnlage oder Ausstattungsmerkmale sind ja teilweise sehr subjektiv auszulegen. Reichen Bepflanzungen in Vorgärten, für eine Durchgrünung des Wohngebietes, oder der 500m entfernte kleine Park? Was ist eine aufgelockerte Bebauung? Ist diese schon erreicht, wenn hinter den Häusern kleine Gärten angelegt sind?

Das sind die Fragen, die man sich stellen muss, wenn man als Mieter versucht, die Beurteilung nachzuvollziehen.

Gruss, Linda

Hi Linda,

ja, da stimme ich zu. Allerdings ist es doch sicher noch kein Verbrechen, den VM zu fragen, wie er zu dieser Einsortierung kommt, um seinen Einschätzungen anhand des Mietspiegels folgen zu können.

Einfach nur: Ach ich wollte die Miete so hoch wie möglich ansetzen, giltet ja nich, wie man hier im Ruhrgebiet sagt. :smile:

Es ist doch nur recht und billig, so etwas nachvollziehen zu wollen. Und warum sollte man sich selbst der - unmöglichen - Aufgabe unterziehen, zu raten, was sich jemand anderer bei den doch recht vagen Angaben des Mietspiegels und der Lage seines Hauses so gedacht hat?

Evtl. sind aber auch irgendwann mal Thermopen-Fenster eingebaut worden oder so. Diese steigern ja dann auch die „Wohnqualität“ und zwar immerzu und nur! (Wie ich selbst gelernt habe) Das alles weiss man nicht und sollte sich diese Info vom VM holen.

Dann kann man immer noch fragen, ob der geneigte Mieter der Vorstellung des VM bezüglich üppigen Grünflächen (zwei Büsche links und einer rechts), lockerer Bebauung (die eine Abbruchfläche zwischen den Häuserblocks ist noch nicht wieder bebaut) etc. folgen kann.

Gruß
Nita

Lieber Ralf,

da muss ich dir wiedersprechen. Mietspiegel werden nämlich auch schon mal angepasst. Wenn allgemein die Mieten steigen z.B. Wenn ein Wohnviertel herunterkommt, dass andere aber wie der Phönix aus der Asche emporsteigt, alles saniert wird, die Aute Volaute einzieht etc.

Zwar sind diese Anpassungen seltener als Hühner mit Zähnen, aber sie geschehen. Deswegen wird ja überhaupt irgendwann ein neuer Mietspiegel herausgelegt. Da tut sich dann auch schon mal was.

Also, es kann vorkommen.

Gruß
Nita

Hallo,

die Begrüdnung der Mieterhöhung mit einem Mietspiegel ist nicht unmöglich, sie ist sogar eine der wenigen Mittel, mit dem man näherungsweise gesicherte Quadratmetermieten vwerlangen kann.

Gerade die Aufteilung nach Baujahren lässt schon für sich erkennen nach welchen technischen Bedingungen die Wohnungen erstellt wurden. Ebenso ist aus dem Baujahr durchaus zu erkennen, welche Isolierungsmassnahmen und welche kostensparendne Massnahmen nach den seinerzeit geltenden Bednigungen angewandt sind. Das Baujahr beschreibt also auch den üblichen Allgemeinzustand der Immobilie.

man lernt nie aus: Auf die Idee, mit dem Mietspiegel eine
Miet erhöhung zu begründen, wäre ich nie gekommen. Ohne
die Details zu kennen, würde ich sagen, das ist fast
unmöglich. Alter, Wohnumfeld,

Wohnumfeld ist ein weiteres Kriterium, welche Wege ich habe, um eine täglichen bedürfnissen zu befridiegen. Es gibt eben nicht nur kerngesunde Menschen, denen es wurscht sein kann, ob die nächste Behörde 5 km entfernt ist oder der nächste Supermarkt weit ausserhalb der Stadt liegt. Zudme ist erheblich, ob Gewerbe und zwar entweder gering Lärm verursachende oder erheblioch Lärm verursachendes Gewerbe im Wohnumfeld liegt.

Gebäudeart, Größe, Lage im Haus

sind Dinge, die sich nicht ändern lassen.

Jedoch hat eine Wohnung in einem Zehnfamilienhaus einen anderen Wert als die Wohnung in einem Dreifamilienhaus ( unter üblichern Bedingungen). Ob ich eine Wohnung in Nordrichtung oder Südrichtung habe ist ebenso massgeblich. Entsprechend muss man also zuordnen können. Es geht daher nicht um die nicht mögliche Veränderbarkeit einer Wohnung. Es geht um die Qualität eienr Wohnung insgesamt.

Dann bleibt nur noch

die Ausstattung; diese soweit zu ändern, dass eine
Höherstufung darauf gestützt werden könnte, ist nur mit
größtem Aufwand möglich: Küche einbauen, Bad einbauen, von
Ofen- auf Zentralheizung umstellen und ähnliches.

Bad-Einbau ist bei Neubauwohnugnen keien Ausstattung, die zur Höherstufung führt. Umstellung von Ofen- auf Zentralheizung wird ikm Bereich Ausstattung „ohne Bad und ohne ZH“ oder „mit Bad oder mit ZH“ oder mit Bad und mit ZH" abgedeckt. Kücheneinrichtungen sind Sonderausstattungen und können höher bewertet werden.

Hier geht es aber in den Mietspiegeln miest bei der Höherbewertung darum, ob in einem Gebäude, in dem kein Fahrstuhl vorgeschrieben ist, trotzdem einer eingebaut wurde. Oder ob bei üblicher Aussttung in dem bestimmten Baujahr nicht Teppichboden sondern Fliesenboden vorhanden ist oder ob statt der üblichen Gipsdecke eien Holzdecke besteht. usww.

Lass Dir vom Vermieter begründen, warum er eine Höherstufung
für gerechtfertigt hält, dann tust Du Dir mit dem Widerlegen
leichter. Bei der Bewertung könnte zB ein Mieterverein helfen.

Wer Mietspiegel liest und alles beachtet, kann selbt die Miete berechnen.

Gruss Günter

Hallo nita,

da muss ich dir wiedersprechen. Mietspiegel werden nämlich
auch schon mal angepasst. Wenn allgemein die Mieten steigen
z.B. Wenn ein Wohnviertel herunterkommt, dass andere aber wie
der Phönix aus der Asche emporsteigt, alles saniert wird, die
Aute Volaute einzieht etc.

sehr gut erkannt. Mietspiegel müssen alle zwei Jahre angepasst werden. In der Zwischenzeit kann es aber durch geänderte Starssenführungen auch plötzlich eine bessere oder schlechtere Wohnlage geben oder die von Dir genannten Umstände treten auf.

Dasselbe gilt, wenn in Wohngebieten eine Bebauungsplanänderung durch die Kommune vorgenommen wird um gewissen Betrieben ( mässig störend ) die Ansiedlung zu erlauben.

Gruss Günter