habe wohnung unter einem jahr läuft der mietvertrag. in der
renovierungverordnung steht das nach 3 jahren erst erneurt
werden soll.
gilt eine verunglimpfung der auslegware, sieht nicht mehr so
gut aus, also muss ich die reneuern, oder nicht?
weil teuer.
oder gilt das als normalverschleiss?
Simone hat hingewiesen, dass nur wenn Du Schäden verursacht hast, Du auch zu Schadenersatz verpflichtet bist und Neu für Alt gilt. Das bedeutet, Teppichboden werden mit 10 Jahren angesetzt. Es kann hier von entscheidender Bedeutung für Dich sein, in welchen Zustand Du den Belag übernommen hast. Ist er zum Zeitpunkt des Mietvertragesbeginns bereits in einen fürchterlichen Zustand gewesen ( was Du beweisen musst) sind möglicherweise keine zehn Jahre zu beachten sondern je nach Zustand wesentlich weniger Jahre. Also wird eine Schadenersatz - immer unter der Voraussetzung, dass Schäden von Dir verursacht sind - geringer sein als ein Jahr. Zu beachten ist aber, dass die Entwertung des Belages ab Verlegung gerechnet wird, wenn der Bodenbelag also 11 und mehr Jahre liegt ist nicht zu erstatten. ( Wobei auch hier die Ausnahme gilt, dass ein hochwertiger Bodenbelag, der üblicherweise für Mietwohnungen nicht eingebracht wird, auch fünfzehn Jahre Berücksichtigung fidnen).
Soweit die Renovierungen erst in drei Jahren fällig sind sind nach einem Jahr, mit Ausnahme, wenn zusätzlich die Quotenklausel vereinbart ist, keine Leistungen zu erbringen.