Hallo
habe folgendes Problem:
Herr X hat sich von Herr Y einen Gegenstand ausgeliehen.
Es wird leicht beschädigt (Reparaturkosten höchstens 20€) zurückgegeben.
Der Gegenstand wird bei der Übergabe nicht nach Fehler und Vollständigkeit überprüft. Der Mangel wird vorerst verschwiegen.
Nach längere Zeit kommt der Gegenstand vom Besitzer (Herr Y) wieder in Gebrauch und der Mangel wird aufgefunden. Herr X bestätigt den Gegenstand beschädigt zu haben und ist bereit die Reparaturkosten zu tragen.
Herr Y findet einen weiteren, noch viel größeren, Mängel und verlangt einen Neukauf
Herr Y hatte den Gegenstand vor 4 Jahren bei E-Bay (vom Händler) im Angebot günstig ersteigert. Der Gegenstand ist nicht mehr, zum damals erworbenen Preis zu finden. Jetzt verlangt Herr Y den Neukauf zum aktuellen (viel teureren) Preis.
Wie sollte Herr X jetzt vorgehen?
Wie viel Geld muss Herr X minimal an Herr Y zahlen?
Darf Herr Y mehr Geld verlangen als er selbst für den Gegenstand bezahlt hat?
Inwiefern dürfen Fristen gesetzt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas