Leihen, borgen, lehnen
wie beim Tretbootverleih
und Verleih von Taucherbrillen…
Da hast Du es ja schon, Datafox,
Beim Substantiv „der Verleiher“ und „der Aus/Ent-leiher“ sind die Verhältnisse klar geregelt, wer wem etwas gibt und wer etwas nimmt.
Ganz so klar ist es bei den zusammengesetzten Verben halt nicht, und ja, da gibt es natürlich regionale Besonderheiten.
Während beim „Verleihen“ die Geberichtung klar ist, ist das beim „Ausleihen“ nicht der Fall. Da bringt dann ggf. das Reflexivpronomen Klarheit: Die Bücherei leiht Bücher aus oder verleiht diese. Der Leser kann sich dort ein Buch leihen, ausleihen oder entleihen.
Weil wir schon bei diesem Geschäft sind: Ich kann mir bei der Nachbarin eine Tasse Zucker (aus)borgen, sie ist so freundlich sie mir zu borgen.
Das Wort „lehnen“ für den gleichen Vorgang ist allerdings eher antiquiert und eigentlich nur noch als „entlehnen“ gebräuchlich.
Gruß
Eckard