Auslöse in der Steuererklärung - Nachweispflicht

Hallo,

ich bin mit folgender Sache konfrontiert und hätte gern Hilfe dazu:

Wenn man vom Unternehmen Auslöse (steuerfrei) erhält, müssen die Mehrausgaben, insbesondere Familienheimfahrten, in der Steuererklärung nachgewiesen werden? Es wird ja davon ausgegangen, dass man z.B. jedes Wochenende zum Hauptwohnsitz fährt. Ab gewissen Entfernungen (Arbeitsort - Hauptwohnsitz) ist das aber aus zeitlichen Gründen unsinnig od. man will es aus persönlichen Gründen auch nicht und fährt evtl. grundsätzlich nur 1x im Monat zum sog. „Hauptwohnsitz“.

Vielen Dank.

moin,

was genau verstehst du denn unter „auslöse“? in dem von dir geschilderten zusammenhang verstehe ich das nicht.
grds. kommt es darauf an, wofür dir dein arbeitgeber irgendwas zahlt. wenn du vom arbeitgeber eine monatliche pauschale für heimfahrten (egal, wie oft, egal, wohin) bekommst, dann wird dies auf das zu versteuernde gehalt draufgeschlagen. damit ist die sache steuerrechtlich erledigt.
bekommst du die heimfahrten vom arbeitgeber „verbrauchsabhängig“ erstattet, dann gehört natürlich zu deinen arbeitnehmerpflichten, dem arbeitgeber gegenüber korrekte abgaben zu machen (alles andere wäre spesenbetrug). steuerliches verfahren wie oben.

in der steuererklärung mußt du darlegen, wofür du die erstattungen vom ag bekommen hast, wenn du selbst etwas geltend machst - z.b. pauschale vom ag für heimfahrten; deine tatsächlichen kosten sind aber höher. dann wird das in anrechnung gebracht (steuerlich).
beziehst du ag-pauschalen o.ä. ohne daß tatsächlich der grund dafür gegeben ist, ist das allein eine frage deiner ehrlichkeit.

hoffe, das hilft weiter.

saludos, borito

Hola Borito, gracias por tu respuesta!

es ist so, dass eine sog. steuerfreie Aufwandsentschädigung bei Übernachtung am Einsatzort gezahlt würde, die sämtliche Verpflegungs- und Übernachtungsgelder sowie Fahrgelder für Familienheimfahrten mit einer Tagespauschale abdecken würden. Man geht in dieser Konstellation davon aus, dass jedes Wochenende die Heimfahrt stattfindet, was aber im Endeffekt nicht passieren wird (Entfernung zu hoch, eher 1x/Monat). Mir geht es genau um die angesprochene Ehrlichkeit und möchte im Voraus etwaige Unklarheiten aufdecken. Danke.

Hallo nochmal,

dann ist es genau so, wie von mir geschrieben:

die „freundlichkeit“ geht von deinem arbeitgeber aus - und hier ehrlichkeit walten zu lassen, ist in meinen augen deutlich kritischer als der bezug zum finanzamt.
du riskierst nämlich deinen job und eine fristlose (!) kündigung.
dem fa ist es prinzipiell „wurscht“, wofür du geld vom ag bekommst - hauptsache, alle steuerrelevanten einkünfte werden in der steuererklärung angegeben. mit der pauschale ist´s wie mit deinem lohn/gehalt: du bekommst das vom ag und versteuerst das - das fa prüft aber nicht nach, ob du tatsächlich gearbeitet hast oder nur faul am schreibtisch gesessen bist.

dem ag dagegen ist das alles andere als egal. daher meine empfehlung: sprich das bei deinem ag an, erklär ih den sachverhalt. du mußt ihm sicher nicht auf die nase binden, daß du nur einmal im monat fährst - sowas kann sich ja auch ändern, und du kannst nicht bei jeder änderung in der perso auflaufen.
wenn du das auf z.b., „alle 2 wochen“ reduzierst, ist das für beide teile akzeptabel. wenn dein ag dann trotzdem die pauschale voll zahlt, dann ist das okay für dich. wenn er die pauschale entsprechend ändert, dann wird er dir deinen „vorstoß“ sogar positiv anrechnen.

mucho suerte!

saludos, borito

Hallo antiserum1,
als Nachweis über die Heimfahrten verlangt das FA häufig den TÜV Bericht, um die gefahrenen km abzugleichen.
Ansonsten kann man pro Heimfahrt die tatsächlich gefahrenen km angeben. Die Anzahl der Heimfahrten muss man angeben. Wenn keine Heimfahrten erfolgen, können als kleiner Ausgleich die Telefonkosten in der Erklärung angegeben werden.
Viele Grüße Sylke

Hallo,

ja aber man muss es angeben. Aber nur wenn es der AG nicht schon ersetzt hatte. Das sieht das Fi-amt schon an der Jahresabrechnung von Deinem AG.

Viele Grüsse und Erfolg von Wolfgang aus München.

Hallo,

das weiß ich leider nicht.
Ich versteh auch nicht wie Du das nachweisen willst.
Fahrtenbuch für Privatfahrten?
Soweit ich weiß gibt man an wie oft man gefahren ist.
Ob Du nicht jede Woche gefahren bist weiß das FA nicht, davon daß Du nicht jeden Tag fährst gehen die sowieso aus.

Viele Grüße

Paola

Hallo,
ja das Finanzamt kann einen Nachweis verlangen (z.b. Fahrkatern, km Stände vom Auto).
Wird es in der Regel aber nur in Sonderfällen bei strken Auffälligkeiten!
Gruss Hermann