Wenn man eine Tätigkeit im Bau aufnehmen würde, man von Montags bis Freitags auf Montage wäre, würde man in aller Regel Auslöse pro Tag bekommen, da man von zu Hause fern ist. Muss der AG immer Auslöse für jeden Tag bezahlen und würde/müsste er immer, wenn man von Montags bis Freitags auf Montage ist, auch immer diese 5 Tage Auslöse bekommen? Wenn man Auslöse bekommt, wie errechnet man die Höhe ?
Weiterhin habe ich gehört, das es AG gibt, die die Fahrzeit von zu Hause bis auf die Baustelle, wo der AN auf Monatge von Montag bis Freitag ist, nicht bezahlen? Manche Leute fahren ja bis zu 5 und 13 Stunden auf die Montagebaustelle. in diesem Fall würde der AG erst ab Beginn der Arbeistzeit bezahlt. Und die 13 Stunden Fahrzeit sind …?
Gibt es hier eine Möglichkeit der Rückerstattung, o.ä.?
Danke für die Tipps.
Katrin
Der AG muss die „Aulöse“ nicht bezahlen, aber er kann.
Und war in folgender Höhe steuerfrei:
8-14 h 6 €
14-24 h 12 €
24 h 24 €
Massgebend ist immer die Abwesenheit von der regelmässigen Arbeitsstätte, sofern eine vorhanden.
Erstattet der AG nicht in der maximal steuerfreien Höhe, kann die Differenz bei der ESt-Erklärung als WK geltend gemacht werden.
Guten Tag,
Vielen Dank für die Info. Hilft bei Bedarf.
Katrin