Hallo,
bei einem Bauarbeiter habe ich gesehen, dass auf seiner Abrechnung die Auslösung (schmale € 8,50 am Tag (?) sozialversicherungspflichtig und lohnsteuerpflichtig geschlüsselt war. Wieso denn das ? Wenn ich eine Dienstfahrt habe sind die Pauschalen nicht Lst/SV-pflichtig und sind zudem höher, zumindest ab abwesenheit von 12h.
Hallo nadinis,
das Gesetz ist eindeutig:
Steuerfrei sind
die Vergütungen, die Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes von
ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder
Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten, soweit sie die
beruflich veranlassten Mehraufwendungen, bei Verpflegungsmehraufwendungen
die Pauschbeträge nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 und bei Familienheimfahrten
mit dem eigenen oder außerhalb des Dienstverhältnisses zur Nutzung
überlassenen Kraftfahrzeug die Pauschbeträge nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
nicht übersteigen; Vergütungen zur Erstattung von Mehraufwendungen bei
doppelter Haushaltsführung sind nur insoweit steuerfrei, als sie die nach
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 und Abs. 5 sowie § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5
abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen;
Handelt es sich vielleicht um den Betrag, der die steuerfreien Beträge übersteigt??
gruß
Michael