Auslösung

Hallo,

wenn das Gehalt lt. Arbeitsvertrag nach einem Tarifvertrag geregelt wird und in diesem folgendes steht:

" § 11 Auswärtige Arbeitsstellen

  1. Ist dem/der Beschäftigten durch Beschäftigung auf einer auswärtigen Arbeitsstelle die tägliche Rückkehr zu seinem/ihrem Wohnsitz unter Benutzung der zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel unzumutbar, so hat er/sie einen Anspruch auf Auslösung.
  2. Die tägliche Rückkehr des/der Beschäftigten zu seinem/ihrem Wohnsitz ist dann nicht als zumutbar anzusehen, wenn der normale Zeitaufwand für den einzelnen Weg vom Wohnsitz bis zur Arbeitsstelle bei Benutzung des zeitgünstigsten Verkehrsmittels mehr als 1 1/2 Stunden beträgt.

§ 12 Auslösung

  1. Die Höhe der Auslösung beträgt das Dreifache des für die Arbeitsstelle gültigen Stundenlohnes des/der Beschäftigten. "

Hat man dann ein Recht auf Auslösung oder ist es dem Arbeitgeber immernoch freiwillich überlassen diese zu zahlen?

Hallo,

wenn das Gehalt lt. Arbeitsvertrag nach einem Tarifvertrag
geregelt wird

Was genau steht zur Geltung des Tarifvertrages im Arbeitsvertrag? Allein die Tatsache, dass z.B. „nur“ das Gehalt angelehnt an den TV XYZ gezahlt wird, heißt nicht zwangsläufig, dass auch die weiteren Bestimmungen dieses TV gelten.

Hat man dann ein Recht auf Auslösung oder ist es dem
Arbeitgeber immernoch freiwillich überlassen diese zu zahlen?

Kommt drauf an wie die Geltung des TV vereinbart ist.

Zur Geltung von Tarifverträgen siehe auch FAQ:1989

MfG

Was genau steht zur Geltung des Tarifvertrages im
Arbeitsvertrag? Allein die Tatsache, dass z.B. „nur“ das
Gehalt angelehnt an den TV XYZ gezahlt wird, heißt nicht
zwangsläufig, dass auch die weiteren Bestimmungen dieses TV
gelten.

Ich sag mal im Arbeitsvertrag würde folgendes stehen:

" Auf das Arbeitsverhältnis finden der Rahmentarifvertrag sowie der Lohntarifvertrag für *** in seiner jeweiligen Fassung Anwendung. "

" Auf das Arbeitsverhältnis finden der Rahmentarifvertrag
sowie der Lohntarifvertrag für *** in seiner jeweiligen
Fassung Anwendung. "

Dann muss der AG - bei Erfüllung der Bedingungen, die der TV nennt - auch zahlen. (Aussage ohne Gewähr, da nur ein kleiner Ausschnitt aus dem TV hier bekannt ist)