In unserem Unternehmen werden zurzeit in bestimmten Abteilungen Überstunden mündlich angeordnet. Sie werden nicht durch Freizeit ausgeglichen, sondern bezahlt. Die mündliche Anordnung ist, pro Tag eine halbe bis eine Stunde durchzuführen. Die Situation ist seit ca. einem halben Jahr unverändert und es gibt keine zeitliche Begrenzung dieser Anordnung. Ist dies zulässig ?? Gibt es überhaupt einen Unterschied bzgl. maximaler Überstunden, wenn Sie bezahlt werden, verglichen mit Überstunden, die durch Freizeit ausgeglichen werden ??
Hallo,
ja, wenn es keinen Betriebsrat gibt, hat der Arbeitgeber ein weitgehendes Direktionsrecht. Allerdings kommt es dann auch auf den Arbeitsvertrag an. Gesetzlich sind 48 Stunden die Woche erlaubt. Überstunden, also Mehrarbeit gegenüber der vertraglichen Arbeitszeit, muss bezahlt werden oder gegen Freizeit getauscht werden. Gibt es einen Betriebsrat (wie man einen gründet kann man bei den Gewerkschaften erfragen, z.B. www.igmetall.de), dürfen Überstunden nur mit seiner Zustimmung angeordnet werden.
Dauerüberstunden sind zwar problematisch, aber es ist nicht einfach, etwas dagegen zu unternehmen. Da müsstest Du klagen.
In Tarifverträgen ist oftmals festgelegt, was passiert, wenn Mehrarbeit abgefeiert werden kann. Da gibt es dann auch Grenzen für Mehrabeit. Die werden aber vielfach auch nicht eingehalten.
Das in aller Kürze.
Viele Grüße
Peter