Ausmusterung bzw. Zurückstellung wegen Ausbildungs

hallo,
hab heute freudestrahlend eine einladung zu einem vorstellungsgespräch von einer firma erhalten. als ich mir jedoch den brief ein bisschen genauer durchlas, sah ich, dass ich zu dem gespräch ein bescheid mitbringen soll, in dem steht, dass ich den wehrdienst in den nächsten jahren nicht ableisten muss. tscha,…das problem ist jetzt nur, dass ich T2 gemustert wurde und somit eigentlich planmäßig zum 1.10. eingezogen werden soll. gibt es nun noch eine möglichkeit mich nachträglich ausmustern bzw. zurückstellen zu lassen?
und wie lange würde das dauern? hab das gespräch bereits in 10 Tagen!!!

Hallo,
keine Angst, wer in einer Berufsausbildung steckt, wird nicht gezogen, sondern zurückgestellt. Man muß es nur melden, also sie wollen dann eine Kopie Ausbildungsvertrag. Bis jetzt gibt es doch sicher noch keinen Einzugbescheid, sondern das ist nur eine Planung oder?
Gruß

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ja dabei handelt es sich nur um eine planung. das problem ist nun aber folgendes, ich weiß nicht, wo ich so auf die schnelle noch ne bescheinigung her kriege, die sagt, dass ich in den nächsten jahren nicht eingezogen werde. weiß da vielleicht jemand weiter?

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hallo,
hab heute freudestrahlend eine einladung zu einem
vorstellungsgespräch von einer firma erhalten. als ich mir
jedoch den brief ein bisschen genauer durchlas, sah ich, dass
ich zu dem gespräch ein bescheid mitbringen soll, in dem
steht, dass ich den wehrdienst in den nächsten jahren nicht
ableisten muss. tscha,…das problem ist jetzt nur, dass ich
T2 gemustert wurde und somit eigentlich planmäßig zum 1.10.
eingezogen werden soll. gibt es nun noch eine möglichkeit mich
nachträglich ausmustern bzw. zurückstellen zu lassen?
und wie lange würde das dauern? hab das gespräch bereits in 10
Tagen!!!

ja dabei handelt es sich nur um eine planung. das problem ist
nun aber folgendes, ich weiß nicht, wo ich so auf die schnelle
noch ne bescheinigung her kriege, die sagt, dass ich in den
nächsten jahren nicht eingezogen werde. weiß da vielleicht
jemand weiter?

Mmmm, da beißt sich die Katze in den Schwanz. Eine Rückstellung gibt es nur mit einer handfesten Berufsausbildung. Ich würde hingehen, und denen das so erklären, vielleicht wäre noch gut im Netz was zu finden, wo genau dieser Rückstellungsgrund genannt ist.

noch gefunden, bitte gucken unter § 12, ausdrucken und mitnehmen zum Termin:

http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wpflg.html