ich bin seit einigen Jahren verheiratet und habe damals keinen Ehevertrag abgeschlossen. Jetzt leben meine Frau und ich getrennt im sogenannten Trennungsjahr. Laut Anwältin gilt während des gesamten Trennungsjahres weiterhin die Zugewinngemeinschaft.
Jetzt hat es sich ergaben, daß ich zusammen mit einem Studienkollegen eine GbR (oder BGB-Gesellschaft) gründen möchte. Da ich mit meiner Frau immer noch in einer Zugewinngemeinschaft lebe, könnte diese bei der Scheidung dann Zugriff auf das Vermögen der GbR, und somit auch unter Umständen auf das Privatvermögen des Mit-Gesellschafters haben. Im umgekehrten Fall, könnte eine Pleite der Gesellschaft dazu führen, daß meine Ehefrau mit ihrem Privatvermögen haften muß.
Um diese Probleme zu vermeiden, möchte ich mit meiner Frau einen Vertrag abschließen, bei dem die Zugewinngemeinschaft für die GbR nicht gilt. Gibt es für solche Fälle Musterverträge? Oder weiß jemand, wie man an solche herankommt?
Betroffen kann nur dein Vermögen sein, nicht das des Mitgesellschafters.
Meine Frau haftet nicht für meine Verbindlichkeiten aus meiner selbständigen Tätigkeit.
Zugewinn wäre bei dir das was du an Einnahmen und Wert durch die Firma erlangst. Schlau könnte sein, innerhalb des ersten vollen Geschäftsjahres Buchverluste zu machen! Da brauchste aber nen guten Stuerberater der das miteinstielt.
Denn wenn die Firma keine Gewinne erwirtschaftet und es evtl. noch eine vereinbarte Nachschusspflicht gibt, läßt sich habgierige Ex-Frau leicht auf Verzicht trimmen.
Die einfachste Möglichkeit wäre, mit einem Notar einen Vertrag zu schließen, daß mit dem Beginn des Trennungsjahres, bzw. mit Datum des Vertrages die Zugewinngemeinschaft aufgehoben ist.
sozusagen eine nachträglich Gütertrennung. Geht aber nicht ohne Notar, da privat geschlossen die Gefahr birgt, das jemand hinterher argumentiert, sie wäre gezwungen, erpresst oder nicht über die Folgen dieses weitreichenden Vertrages aufgeklärt worden.
danke zunächst für deine Tips. Ich glaube, den Gang zum Notar muß ich mit meiner Frau noch besprechen. Habgierig ist sie nicht und willig auf das Firmenvermögen zu verzichten ist sie auch. Das ist nicht das Problem. Aber es ist für mich und meinen Partner wichtig, rechtlich abgesichert zu sein.