Hallo liebe Leute,
bei uns in einem neu gebauten Haus ist eine Wärmepumpe installiert und die Verbrauchserfassung der Heizung nicht mit Erfassungsgeräten möglich. Nun ist das laut Heizkostenverordnung zwar erlaubt, allerdings steht dort auch, dass eine Genehmigung der zuständigen Landesbehörde erforderlich sei. Welche Behörde ist das in Mecklenburg-Vorpommern?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo liebe Leute,
bei uns in einem neu gebauten Haus ist eine Wärmepumpe
installiert und die Verbrauchserfassung der Heizung nicht mit
Erfassungsgeräten möglich. Nun ist das laut
Was ist denn das für eine tolle Planung !!
Wire gross ist den eigentlich Euer Haus [Wieviel Wohnungen]??
Christian
Was ist denn das für eine tolle Planung !!
Das ist durchaus üblich bei Wärmepumpen, da Fussboden-, Decken- und Wandheizungen mit Kapillarmatten nur schlecht vernünftig mit Verbrauchszählern auszurüsten sind. Darum geht ja auch gar nicht.
Wire gross ist den eigentlich Euer Haus [Wieviel Wohnungen]??
Es gibt hier 8 Mietparteien. Welchen Zusammenhang hat das mit der Frage? Ich persönlich habe kein Problem mit dem Fehlen der Genehmigung, und es gibt auch (noch) keinen Streit über irgendetwas. Es muss nur alles seine Ordnung haben, sagen die Bürokraten von meiner Geldquelle, und verlangen die Vorlage. Mein Vermieter will sie auch haben, die Genehmigung. Nur von wem bekommt er sie?
Was ist denn das für eine tolle Planung !!
Das ist durchaus üblich bei Wärmepumpen, da Fussboden-,
Decken- und Wandheizungen mit Kapillarmatten nur schlecht
vernünftig mit Verbrauchszählern auszurüsten sind. Darum geht
ja auch gar nicht.
Doch e- gibt Wärmemengenzähler.
Es gibt hier 8 Mietparteien. Welchen Zusammenhang hat das mit
der Frage? Ich persönlich habe kein Problem mit dem Fehlen der
Genehmigung, und es gibt auch (noch) keinen Streit über
irgendetwas. Es muss nur alles seine Ordnung haben, sagen die
Bürokraten von meiner Geldquelle, und verlangen die Vorlage.
Mein Vermieter will sie auch haben, die Genehmigung. Nur von
wem bekommt er sie?
Also Dein Vermieter lässt ein Haus bauen und macht sich keine Gedanken wie er Warmwasser und Heizung abrechnet. [Kopfschüttelnd]
Eine Aussnahme nach § 11 kann erteilt werden. Anfrage beim örtlichen Bauamt oder der örtlichen Umweltbehörde wäre der erste Schritt.
Persönlich sehe ich aber hier keine Möglichkeit.
Christian
Eine Aussnahme nach § 11 kann erteilt werden. Anfrage beim
örtlichen Bauamt oder der örtlichen Umweltbehörde wäre der
erste Schritt.
Die örtlichen Behörden haben sich weder für zuständig erklärt noch Auskunft zur Zuständigkeit gegeben.
Hallo,
ruf einmal hier an:
Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Schloßstraße 6-8
D-19053 Schwerin
Tel.: 0385-5880
Fax: 0385-5889099
Christian