Ausnahme von Studenten/Gruppe von Gehaltsahlungen

Angenommen sei folgender Fall:

Student S hat einen Studentenarbeitsvertrag mit einem Unternehmen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Der monatliche Verdienst beträgt 1000€. Im Unternehmen sind noch weitere Studenten angestellt. Vollzeitbeschäftigte sowie Teilzeitbeschäftigte erhalten ein 13. Gehalt. Die Gruppe der Studenten nicht. Das Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag.

1.) Haben die Studenten Anspruch auf das 13. Gehalt?
2.) Sind diese Studenten Teilzeitkräfte im Sinne des Gesetzes?
3.) Wenn ja, im welchen Gesetz steht das wo??
4.) Darf das Unternehmen eine Gruppe von der Zahlung ausnehmen, mit der Begründung, diese Gruppe benötigt keine Qualifikationen für Ihre Tätigkeit.

Bin dankbar, wenn bei der Beantwortung der Fragen Quellen mit genannt werden.

Vielen Dank für Antworten.

Hallo,

1.) Haben die Studenten Anspruch auf das 13. Gehalt?

niemand hat Anspruch auf irgendetwas, wenn es nicht vertraglich oder gesetzlich geregelt ist. Ein 13. Monatsgehalts ist nicht gesetzlich geregelt. Wenn es also auch keinen entsprechenden Tarifvertrag gibt, gibt es keinen Anspruch.

Davon abgesehen verhandelt jeder seinen Vertrag selbst. Was „die anderen“ bekommen oder nicht, ist also schietegal.

.m

Hallo,

1.) Haben die Studenten Anspruch auf das 13. Gehalt?

niemand hat Anspruch auf irgendetwas, wenn es nicht
vertraglich oder gesetzlich geregelt ist. Ein 13.
Monatsgehalts ist nicht gesetzlich geregelt. Wenn es also auch
keinen entsprechenden Tarifvertrag gibt, gibt es keinen
Anspruch.

In Betracht kommen könnte auch noch eine Betriebsvereinbarung.

Davon abgesehen verhandelt jeder seinen Vertrag selbst. Was
„die anderen“ bekommen oder nicht, ist also schietegal.

.m

Hallo,

niemand hat Anspruch auf irgendetwas, wenn es nicht
vertraglich oder gesetzlich geregelt ist.

Und wenn es just eine gesetzliche Regelung gäbe?

„(1)1Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. 2Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.“

http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__4.html

MfG

Hallo,

niemand hat Anspruch auf irgendetwas, wenn es nicht
vertraglich oder gesetzlich geregelt ist.

Und wenn es just eine gesetzliche Regelung gäbe?

"(1)1Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der
Teilzeitarbeit
nicht schlechter behandelt werden als ein
vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Dieser § ist doch ein zahnloser Tiger. Ein AG kann mit jedem AN einen beliebig individuellen Vertrag abschließen (im Rahmen der Gesetze und Traifverträge, sofern zutreffend). Er kann dem einen ein 13. zahlen und dem anderen nicht, nach Gutdünken.

Außerdem vermute(!) ich, dass studentische Hilfskräfte nicht Teilzeitkräfte sind, sondern als studentische Hilfskräfte eine eigene Gruppe darstellen.

Gruß,

Malte

Hallo,

Er kann dem
einen ein 13. zahlen und dem anderen nicht, nach Gutdünken.

Nö, nach Gutdünken gehts eben nicht. Dass viele AN ihre Rechte nicht durchsetzen, ist ne andere Sache.

Außerdem vermute(!) ich, dass studentische Hilfskräfte nicht
Teilzeitkräfte sind,

Da vermutest du falsch.

MfG

Hallo,

Er kann dem
einen ein 13. zahlen und dem anderen nicht, nach Gutdünken.

Nö, nach Gutdünken gehts eben nicht. Dass viele AN ihre Rechte
nicht durchsetzen, ist ne andere Sache.

Wieso nicht?

Außerdem vermute(!) ich, dass studentische Hilfskräfte nicht
Teilzeitkräfte sind,

Da vermutest du falsch.

Wieso?

Gruß,

Malte