Guten Abend,
Ich bin bei der Feuerwehr. Da man mit 17 mit einer Ausnahmegenemigung ja auch in die Arbeit fahren darf, wollte ich fragen ob man diese Ausnahmegenemigung auch verwenden kann, um beim Einsatz ins Feuerwehrhaus zu fahren.
Gruß Flo
Guten Abend,
Ich bin bei der Feuerwehr. Da man mit 17 mit einer Ausnahmegenemigung ja auch in die Arbeit fahren darf, wollte ich fragen ob man diese Ausnahmegenemigung auch verwenden kann, um beim Einsatz ins Feuerwehrhaus zu fahren.
Gruß Flo
Hallo, Flo.
Hast Du diese „Ausnahmegenehmigung“? Und: redest Du von einem Feuerwehrauto, welches Du ins Feuerwehrhaus zu fahren? Ich glaube, das darfst Du nicht…
Aber: frage mal bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde - die werden Dir weiter helfen können!
VG
Michael Bauer
www.Fahrschulen-Bielefeld.info
Hallo, danke für deine Antwort.
Nein ich habe diese Ausnahmegenehmigung nicht und ich rede davon mit dem Privat Auto zum Feuerwehrhaus zu fahren. Ich habe den B17 Führerschein.
Lies doch mal nach welche Fahrten freigegeben sind und lass dir die Fahrten zum Einsatz eintragen.
Hallo,
du solltest bei deiner Führerscheinbehörde nachfragen, ob du auch eine Genehmigung für die Fahrt zur Feuerweht bekommst - das wird immer im Einzelfall entschieden.
Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de
Bei uns (Ortenaukreis) wäre es nicht möglich. Denke ich zumindest, Erfahrungswert. Selbst zur Arbeit hättest du bei uns wahrscheinlich auch keine Chance zu bekommen.
Erkundige dich beim zuständigen LAndratsamt/Führerscheinstelle, die können dir es genau sagen.
Viel Glück.