Ausnahmegenehmigung für ausländische Schule

Hallo,

Wir möchten unser Kind in eine nah gelegene ausländische (belgische) allgemein bildende Schule schicken. Da kommt schon das erste Problem auf: dazu benötigt man eine Ausnahmegenehmigung von der Bezirksregierung (in unserem Fall Add Trier). Soweit habe ich mich durchgefragt: die Genehmigung wird nur in einzelnen Fällen erteilt. Daher meine Frage: Hat jemand Erfahrungen mit diesem Verfahren? Was für Gründe kann man so in einem Antrag angeben, dass man diese Genehmigung doch noch bekommt, außer „unmittelbare Nähe zu der Deutschen Grenze“? Wir sind keine Diplomaten, sind nicht aus dem Ausland zugezogen, wo das Kind bereits die Schule besucht hat, haben keine engen Beziehungen zum Ausland, was sich evtl. auf die Berufswahl des Kindes im Ausland auswirken könnte. Was gibt es noch, warum man unbedingt ins Ausland will, außer natürlich allgemeinen Unzufriedenheit mit dem Schulsystem?

Vielen Dank schon im Voraus

Hallo,

wenn ein Kind eine Schule besucht, die außerhalb seines „Einzugsbereiches“ liegt, ist im allgemeinen von der Gemeinde oder vom Landkreis je nach Schulart ein Gastschulgeld zu zahlen. Dies ist das schlagende Argument gegen eine Genehmigung. Warum sollte eine Gemeinde oder ein Landkreis eigene Schulen bezahlen, und trotzdem den Besuch anderer Schulen fördern ?
Sag, Du bezahlst alles selber.

Grüße
Heike

Hallo Jarolep,

wie sieht es mit dem Angebot an der belgischen Schule aus? Gibt es da bestimmte Förderungen wie geschlechterspezifischer Unterricht, Sportförderung, zweisprachiger Unterricht,…? Vielleicht hat dein Kind besondere Stärken, in in der belgischen Schule besonders gefördert werden. Oder aber dein Kind hat, was ich ihm natürlich nicht wünsche, eine Schwachstelle, für die es in der belg. Schule besonders ausgebildete Fachkräfte gibt?

Viele Grüße
Merlinchen