Hallo,
Wir möchten unser Kind in eine nah gelegene ausländische (belgische) allgemein bildende Schule schicken. Da kommt schon das erste Problem auf: dazu benötigt man eine Ausnahmegenehmigung von der Bezirksregierung (in unserem Fall Add Trier). Soweit habe ich mich durchgefragt: die Genehmigung wird nur in einzelnen Fällen erteilt. Daher meine Frage: Hat jemand Erfahrungen mit diesem Verfahren? Was für Gründe kann man so in einem Antrag angeben, dass man diese Genehmigung doch noch bekommt, außer „unmittelbare Nähe zu der Deutschen Grenze“? Wir sind keine Diplomaten, sind nicht aus dem Ausland zugezogen, wo das Kind bereits die Schule besucht hat, haben keine engen Beziehungen zum Ausland, was sich evtl. auf die Berufswahl des Kindes im Ausland auswirken könnte. Was gibt es noch, warum man unbedingt ins Ausland will, außer natürlich allgemeinen Unzufriedenheit mit dem Schulsystem?
Vielen Dank schon im Voraus