Hallo!
Etwas Vorgeschichte: Person A hat einen Beruf im Glas-Handwerk. Dort gibts viel Spreu und wenig Weizen
. A war jahrelang in einer Firma angestellt,der ihr sehr guter Ruf in der Branche vorauseilt. Die Konkurrenz ist natürlich neidisch auf diese Firma, würde aber deren Angestellte mit Kusshand nehmen,denn letztendlich ist es ja deren fachliches Können, das den Erfolg der Firma begründet.
Nun ist A aber schon mehrere Jahre in einer anderen Branche selbstständig,möchte sein Geschäft aber in den Glasbereich verlagern. Da es mangels Interessenten schon seit Jahren keine Meisterlehrgänge in der Branche mehr gibt,möchte A das mittels einer Ausnahmegenehmigung („meisterähnlicher Titel“) realisieren und hat sich dazu das entsprechende Formular der Handwerkskammer besorgt. Die Vorraussetzungen für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung erfüllt A spielend.
Und da fängt das Problem an,denn im Antrag gibt es einen Punkt, der abfragt,ob die Handwerkskammer denn die Innung befragen darf.
Nun weiß A nicht so recht,was besser ist:
-Innung nicht befragen: Handwerkskammer weiß nicht von den fachlichen Qualitäten von A und könnte daraufhin die Ausnahmegenehmigung verweigern
-Innung befragen: Bedingt durch die sehr kleine Branche, sitzen in der Innung natürlich die direkten Konkurrenten von A und dessen früherer Firma. Die könnten zwar die fachliche Eignung bestätigen, allerdings kennen sie auch die Qualität der Produkte A’s und könnten daher was dagegen haben,daß sich A in der Branche selbstständig macht. Man holt sich ja nicht freiwillig den Feind ins eigene Bett 
Was denkt ihr,was in so einem Fall besser wäre: Innung befragen oder nicht ?
Marco