Ausnahmen 40 €-Regel bei Internetgeschäften?

Hallo,

ein elektronisches Teil wird über eine Internetverkaufsplattform bei einem Drittanbieter gekauft.

Warenwert 70 € + 5 € Versandkosten, also 75 € Rechnungssumme.

Innerhalb der zweiwöchigen eingeräumten Rückgabefrist schickt der Käufer diese Ware zurück und erhält aber nicht 75 €, sondern nur 70 € erstattet.

Ist dies rechtens?

Muss bei einem Warenwert von über 40 € bei Rücksendung nicht der Verkäufer die Portokosten bezahlen und hätte somit der Käufer nicht 75 € erstattet bekommen müssen?

Danke + Gruß

Hallo,

Portokosten bedeutet in diesem Zusammenhang Portokosten der Rücksendung!

Beatrix

Hallo!

Doch muss er. So ist die bisherige Rechtsauslegung, denn es ist nicht so klar geregelt !
Übrigens, der Händler muss die Rücksendekosten bei Widerruf immer tragen ! Er darf es vertraglich anders regeln(muss das aber ausdrücklich auch so machen), da kommt dann die 40 € Grenze ins Spiel.

Die Neufassung des Gesetzes 2014 wird einiges besser und klarer festschreiben.

Da ist dann übrigens auch etwas wichtiges neu. Rücktritt nicht mehr durch kommentarloses Rücksenden der Ware. Man jetzt ausdrücklich vorher „widerrufen“, schriftlich oder mündlich/fernmündlich per Brief, Fax, E-Mail, Telefon.

Wens interessiert :

http://www.it-recht-kanzlei.de/neue-widerrufsbelehru…

mfG
duck313