Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Die Großmutter einer jungen Studentin ist im letztn Jahr gestorben. Die Großmutter lebte bis zu ihrem Tode in ihrem eigenen Haus.
Das Haus (Erbpacht) steht auf einem Grundstück das einer großen deutschen Firma gehört.
Damit das Haus in der Familie bleibt, möchte der Freund der Studentin das Haus kaufen. Die Studentin selbst hat die finanziellen Möglichkeiten dazu leider nicht.
Da das Haus ja so in der Familie bleibt, ist die Erbengemeinschaft bereit, das Haus zu einem sehr niedrigen Preis zu verkaufen.
In mehreren Telefonaten sichert diese Firma zu, dass sie einem Kaufvertrag zustimmen und sich der Erbbauzins nicht erhöhen würde, wenn das Haus nur mit 60% des Kaufpreises belastet würde.
Dieser Bedingung wird Folge geleistet.
Der Kaufvertrag wurde von dem Käufer und der Erbengemeinschaft unterzeichnet und es wurde vermerkt, dass bereits mit den Renovierungsarbeiten begonnen wird.
Einen Monat später verkündet die Firma (Grundstücksbesitzerin), dass sie Gebrauch van ihrem Vorkaufsrecht machen will.
Dies beinhaltet, dass sie den Kaufvertrag 1:1 übernehmen darf.
Das Problem ist aber, dass bereits mit den Renovierungsarbeiten begonnen wurde und schon ein Vermögen im Haus steckt.
Gibt es keine Sonderregelung in Bezug auf das Vorkaufsrecht, wenn das Haus durch den Verkauf in der Familie bleibt (und nur deshalb so günstig verkauft wurde)?
Der Notar (der den Kaufvertrag aufgesetzt hat) sagt, dies sei der erste Fall in Deutschland, in dem eine Firma ihr Vorkaufsrecht ausüben will…