Ausnahmen Grunderwerbssteuer

Hallo,

ich habe eine Frage zu den Ausnahmen von der Grunderwerbsbesteuerung. Verstehe ich die Ausnahme Nr. 6 von der Grunderwerbssteuer (§ 3 des GrEStG.) richtig das in dem Falle keine Steuer anfällt, wenn ein geradliniger Verwandter z.B. Sohn und seine Lebenspartnerin bzw. Verlobte das Haus von den Eltern erwerben möchten?
Oder fallen dann für die Verlobte Steuern an, wenn ja wie werden diese berechnet bzw. aufgeteilt?

Vielen Dank!