Ausnahmen in einer 'Rechts vor Links' Zone erlaubt

Hallo,

ich wohne in einer „30iger“ Zone mit (lt. Schild) im ganzen Gebiet „Rechts vor Links“.

Bei meiner Hausausfahrt bekam ich vor kurzem (ohne genaue Information der Stadt) ein „Vorfahrt achten“ aufgestellt.

Ist sowas überhaupt rechtlich erlaubt?

Kann ich als Bürger da was gegen die Stadt unternehmen?

Ich habe zwei Kinder und will da keine Raser am SCHULÜBERGANG haben!!!

Gruß

Markus

zu wenig info
Hi Markus,
wer soll nun Vorfahrt achten? Gibt es verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstrasse)? Sind abgesenkte Bordsteine an den Einmündungen?
Gruss Sebastian

hallo,

also derzeit „darf“, wenn ich in meiner Straßeneinfahrt rausfahre Vorfahrt achten. Früher mußten die Autos, die auf der „Hauptstraße“ von unserem Stadtteil vorbeifuhren anhalten. Das mache ja auch Sinn. Jeder der in unseren Ortsteil fährt soll ja langsam fahren und nicht durchbrausen können.
In unserer Sackgasse gibt es zwei Häuser und die Bordseine sind auch bei unserer Ausfahrt vorhanden, da es ja Anfangs auch wie die anderen Straßen nach der rechts vor links Regel war!

Meine prinzipielle Frage wäre? Sind Ausnahmen überhaupt erlaubt?

Danke

Markus

Hi Markus,
wer soll nun Vorfahrt achten? Gibt es verkehrsberuhigte
Bereiche (Spielstrasse)? Sind abgesenkte Bordsteine an den
Einmündungen?
Gruss Sebastian

hallo,

Hallo Markus,

also derzeit „darf“, wenn ich in meiner Straßeneinfahrt
rausfahre Vorfahrt achten. Früher mußten die Autos, die auf
der „Hauptstraße“ von unserem Stadtteil vorbeifuhren anhalten.
Das mache ja auch Sinn. Jeder der in unseren Ortsteil fährt
soll ja langsam fahren und nicht durchbrausen können.
In unserer Sackgasse gibt es zwei Häuser und die Bordseine
sind auch bei unserer Ausfahrt vorhanden, da es ja Anfangs
auch wie die anderen Straßen nach der rechts vor links Regel
war!

Wenn ich das recht verstanden habe, wohnst du in einer Sackgasse und musst über einen abgesenkten Bordstein fahren, um auf die jetzt vorfahrtberechtigte Straße zu kommen.
Dann muss ich dich insofern enttäuschen, als das dort noch nie rechts-vor-links gegolten hat.
Nach §10 StVO muss derjenige, der u.a. über einen abgesenkten Borstein fährt, immer warten.
Das Schild soll dann diese Regel nur verdeutlichen, da sie kaum jemand kennt.

Gruß
HaWeThie

1 Like

Verwechslung ?
Hi!

Irgendwie finde ich das hier noch nicht so ganz klar.

Wenn Du „nur“ in einer 30er-Zone wohnst, dann gilt beim Einbiegen auf die Hauptstraße (bei ganz normalen Straßen) rechts vor links.

In der Zone gilt auch grundsätzlich rechts vor links - es sei denn, es ist anders geregelt!

Ich bin mir nicht mal sicher, ob man nicht auch innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs Vorfahrtregelungen treffen darf (mit Schildern meine ich)…

Grüße
Guido

Hallo HW,

stimmt genau. Die Regelung wurde 1989 eingeführt und gilt bis heute. Weiß ich deshalb noch so genau, weil ich 1989 meine Fahrprüfung machte und dabei eine entsprechende Situation eintrat.

Der Guteste hat seit Jahren anderen die Vorfahrt genommen. Naja, wäre auch zu schön gewesen, eine Ausfahrt mit Vorfahrt :wink:

Trotzdem: Das Vorfahrt-achten-Schild könnte genau dann verboten sein, sofern eine Gesetztesregelung existierte, die das Aufstellen überflüssiger Schilder verbietet.

viele Grüße,

Oliver

Abgesenktes Pflaster ja - aber auf der Hauptstr…
Hi!

Nun muß ich nochmal nachhacken!

Die Info mit §10 war interessant, allerdings hat die Hauptstraße die abgesenkten Pflastersteine!

Ich will versuchen, die Siuation nochmals zu beschreiben:
(mit Zeichnen wärs halt’ einfach…)

  • Wenn man von der Hauptstraße zu meinem Haus fährt muß man rechts in eine Sackgasse fahren. In dieser Sackgasse befinden sich zwei Häuser
  • Wenn man von der Hauptstraße kommt fährt man über durchgehende (abgesenkte) Pflastersteine bevor und nachdem man die Kreuzung überfahren hat!
  • Nun zum Problem: Wenn ich von meiner Sackgasse auf die Hauptstrasse abbiege habe ich ein „Vorfahrt achten“.

Für mich wäre das Vorfahrt achten kein Problem, allerdings habe ich zwei Kinder und der Nachbar eines. Die Kinder gehen tägl. in die Schule bzw. den Kindergarten und müssen die Straße überqueren.
Es wäre deshalb für mich von Vorteil wenn die Fahrzeuge (zumindest) etwas gebremst auf das Rechts vor Links achten müssten.

Was hebt nun was auf?

Die abgesenkten Pflastersteine auf der Hauptstraße?
Oder mein Vorfahrt achten?

Ich möchte mich herzlichst für Eure Mühen bedanken!

Markus

Gaaaaaaanz kurz

Hi!

Hallo nochmal

grundsätzlich gehen die Schilder vor.

Reihenfolge:
allgemeine Regel (RvL,§10 o.ä.) --> Schilder --> Ampel —> Polizei

Gruß
HaWeThie

Ja aber…
[abgesenkter Bordstein vs. Vorfahrt gewähren]

Tach, jetzt muß ich mal nachhaken:

wie muß denn jetzt der Verkehrsteilnehmer die Vorfahrtregelung auslegen, der von der bordsteinabgesenkten Hauptstraße kommt???
Er sieht den abgesengten Bordstein und hat somit keine Vorfahrt. Das Vorfahrt-gewähren Schild der Nebenstraße sieht er (vielleicht) nicht. Außerdem kann man von ihm nicht verlangen, auch auf die Verkehrszeichen der Nebenstraßen zu achten. Die sieht man i.d.R. sowieso nur von hinten.

Was nun? Auf der Hauptstraße warten einer wegen des abgesengten Bordsteins, in der Nebenstraße einer wegen des Schildes. Was wäre, wenn es zum Unfall käme? „Verkehrsschilder gehen vor allg. Regelung“ kann man beim Hauptstraßen-Fahrer nicht anwenden. Er hat ja keine Verkehrsschilder auf seiner Seite.

Bitte um Klärung
Gruß
José

Hi Markus,

mach doch bitte mal Foto’s aus allen vier (oder drei, zwei) Richtungen und schicke Sie uns zu.

Ansonsten gilt: Der, der den abgesenkten Gehweg überfahren muß, ist wartepflichtig. Dies kennen genauso wenige, wie daß man am Ende von Spielstraßen („Verkehrsberuhigter Bereich“) auch wartepflichtig ist.

gruß

dennis

Ergänzung: Zum besseren Verständnis…
…denn ich habe mich etwas unklar ausgedrückt.

Der der den abgesenkten Bordstein wie eine Haltelinie vor sich hat um auf eine andere Straße einzufahren, der ist wartepflichtig.

Alleine die Tatsache, über einen Gehweg fahren zu müssen und nicht auf einer Straße einzumünden, wo der Gehweg rechts und links um die Ecke geführt ist, müßte aufzeigen, daß man wartepflichtig ist.

gruß

dennis