Eine alte Dame, 85, gehbehindert, dement, wird vom Dt. Roten Kreuz mit einem Kleinbus vor ihrer Haustür 4x in der Woche abgeholt. Ein Hof mit 3 anliegenden Häusern. Im Winter läßt der DRK-Fahrer den Motor laufen bis die alte Dame herauskommt, damit in der Zeit die bereits im Auto sitzenden alten Leute nicht frieren. Generell ist es verboten den Motor laufen zu lassen, gibt es für solche Transporte rechtlich abgesicherte Ausnahmen? und wo kann das nachgelesen werden.
Generell ist es verboten den Motor laufen zu
lassen,
Hi,
sagt wer?
gibt es für solche Transporte rechtlich abgesicherte
Ausnahmen? und wo kann das nachgelesen werden.
Es gibt den
130106 Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgas- ( B - 1 ) 10,00
belästigungen.
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat
welcher sich auch auf das warmlaufenlassen des Motors bezieht. aber in diesem Fall wenn es um die Gesundheitsfürsorge der Alten geht, ist es wohl nicht unnötig, und damit vermeidbar.
Q-Gruß
§30 StVO
Im Winter läßt
der DRK-Fahrer den Motor laufen bis die alte Dame herauskommt,
damit in der Zeit die bereits im Auto sitzenden alten Leute
nicht frieren. Generell ist es verboten den Motor laufen zu
lassen, gibt es für solche Transporte rechtlich abgesicherte
Ausnahmen?
Selbst wenn es generell verboten wäre, den Motor laufen zu lassen:
§ 16 OWiG:
„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__16.html
Heißt: Selbst wenn das Laufenlassen verboten wäre, könnte man sich über dieses Verbot hinwegsetzen, um zu verhindern, dass man selber und die Insassen im Auto erfrieren oder Gesundheitsschäden davontragen.
Aber es ist ja garnicht verboten:
§ 30 StVO:
„(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […]“
http://dejure.org/gesetze/StVO/30.html
Das Laufenlassen im Winter ist nicht unnötig wenn sonst keine Heizung funktionieren würde.
Gruß
Paul
Lärm-Erschütterungen
tatsächlich, ich hätte gewettet, dass nur 30 Sekunden im Stand erlaubt sind.
Aber das war wohl eine Vorschrift der DDR.
Schlimmer als die Abgase sind aber die Erschütterungen, die ein langsamlaufender Diesel auf die benachbarten Häuser und deren Bewohner ausübt.
Da wird wirklich jeder wach.
Hallo,
Schlimmer als die Abgase sind aber die Erschütterungen, die
ein langsamlaufender Diesel auf die benachbarten Häuser und
deren Bewohner ausübt.
Du redest jetzt immer noch von der DDR und den damals gebauten Häusern, und Autos, oder?
Ein Diesel, der Häuser erschüttert, wird normalerweise nur in Schiffe eingebaut. Oder die Häuser sind aus Papier.
Gruß
loderunner
Du redest jetzt immer noch von der DDR und den damals
gebauten Häusern, und Autos, oder?
Ein Diesel, der Häuser erschüttert, wird normalerweise nur in
Schiffe eingebaut. Oder die Häuser sind aus Papier.
sehr amüsant!
Gruß
Paul
Aber das war wohl eine Vorschrift der DDR.
Schlimmer als die Abgase sind aber die Erschütterungen, die
ein langsamlaufender Diesel auf die benachbarten Häuser und
deren Bewohner ausübt.Da wird wirklich jeder wach.
Kann es sien dass bei euch irgendwelche Sr-71 Blachbirds rumfliegen ?
…http://de.wikipedia.org/wiki/Lockheed_SR-71
Also wenn ein DIesel ein Haus erschüttert muss das entweder ein Oanzer sein, der Vorbeifährt, wenn ihr an der See wohnt irgendein Kriegsschiff oder wie gesagt eine Sr-71
Moin!
Ich denke nicht, dass hier eine Strafe droht. Eine eindeutige Regelung wird man hingegen auch nicht finden. Das dürfte Ermessenssache der möglicherweise hinzugerufenen Polizeibeamten bzw. der Bußgeldstelle sein.
Off topic: Ihr scheint, ich beziehe mich auf die Anfrage unter „Allgemeine Rechtsfragen“, ja ziemlichen Ärger mit einem Nachbarn zu haben. Wenn jemand sich so vehement dagegen wehrt, dass ein alte Dame bequem abgeholt werden kann, ist er entweder ein Stinktier, oder er wird ständig durch besagtes Fahrzeug behindert und gestört. Ihr solltet Euch insgesamt um eine vernünftige Lösung bemühen, denn eine einseitige Aussage in der Richting „zum Abholen der Omi darf in der Einfahrt geparkt werden“ hilft nicht weiter, wenn die übrigen Nutzer der Einfahrt sehr häufig und zu unzumutbaren Zeiten behindert werden. Eine Klärung ist wohl am einfachsten über ein Gespräch und vernünftiges Verhalten möglich.
Gruß,
M.
Die alte Dame wird 4 x wöchentl. morgens abgeholt und abends nach Hause gebracht. Der Fahrer hält zwischen 3 und 5 Min., die die alte Dame für die Treppe und zum Aus- und Einsteigen in den DRK-Bus braucht. Der Fahrer ist immer am Wagen, um sofort aus den Weg zu fahren, wenn nötig - was nur selten geschieht. Es wird aus Prinzip gemeckert. Pers. Klärung ist dort nicht möglich und sogar schriftlich über den Anwalt jenes Nachbarn mitgeteilt, nicht erwünscht. Auch eine Nachbarschaftsmediation ist nicht gewünscht. Nur der Gerichtsweg! Darum wird nach einen Gesetzestext, wie z.B. das Halten auf Bushaltestellen gesucht - komplizierender Weise für privaten Grund.
Gruß Tiger-Lilly
Hai!
aber in diesem Fall wenn es um die
Gesundheitsfürsorge der Alten geht, ist es wohl nicht unnötig,
und damit vermeidbar.
Das sehe ich nicht ganz so. Alle Behindertentransporter die ich kenne
haben eine Standheizung (sogar schon zu meiner Zivi-Zeit vor 30
Jahren), von daher ist dies sehr wohl mit vertretbaren Aufwand
vermeidbar.
Zumal so ein Behindertentransporter auch schon mal eine Stunde steht
mit Leuten drin, will man da die ganze Zeit den Motor laufen lassen.
Ich fürchte die Gretchenfrage ist hier, fällt für so ein Fahrzeug
eine Standheizung unter vertretbaren Aufwand.
Der Plem
Das sehe ich nicht ganz so. Alle Behindertentransporter die
ich kennehaben eine Standheizung (sogar schon zu meiner Zivi-Zeit vor
30
Hi,
stimmt fast, die hatten eine Zusatzheizung, weil die alten VW-Busse noch mit luftgekühlten Motoren ausgestattet waren. Die Heizleistung reichte nicht mal während der Fahrt aus um den Innenraum zu erwärmen.
Zudem gibt es bei den heutigen Zusatzheizungen noch ein Problem, sie benötigen einiges an Strom. Es sollte die Fahrzeit mindestens solange wie die Zeit sein, wie die Heizzeit. Für solche Kurzzeitaufenthalte sind sie nicht geeignet. "0Minuten heitzen, 20 Minuten fahren ist ok, aber 5 Minuten Heizen und 5 Minuten fahren, da macht bald die Batterie schlapp.
Q-Gruß
Hallo,
Zudem gibt es bei den heutigen Zusatzheizungen noch ein
Problem, sie benötigen einiges an Strom.
heizen die nicht wie bei der Bundeswehr mit Benzin?
Gruß
loderunner
Hallo,
Zudem gibt es bei den heutigen Zusatzheizungen noch ein Problem, sie benötigen einiges an Strom.
heizen die nicht wie bei der Bundeswehr mit Benzin?
Ja. Einfach ein Streichholz dranhalten und dann immer nach Bedarf nachgießen. Möglicherweise übernimmt jedoch das Zünden, das Zuführen frischer Luft und von Benzin sowie die Verteilung der erwärmten Luft irgendein oder mehrere elektrisch betriebene Bauteile.
Grüße
Hallo,
Zudem gibt es bei den heutigen Zusatzheizungen noch ein Problem, sie benötigen einiges an Strom.
heizen die nicht wie bei der Bundeswehr mit Benzin?
Ja. Einfach ein Streichholz dranhalten und dann immer nach
Bedarf nachgießen.
Das funktionierter sogar bei der Bundeswehr schon auf Knopfdruck.
Ok, ich hab mich inzwischen informiert (hätte ich auch gleich machen können), zumindest beim Marktführer(?) Webasto wird immer mit Benzin geheizt.
Möglicherweise übernimmt jedoch das Zünden,
das Zuführen frischer Luft und von Benzin sowie die Verteilung
der erwärmten Luft irgendein oder mehrere elektrisch
betriebene Bauteile.
Da hast Du natürlich recht. Ich hab auch hiernach geschaut, die Dinger benötigen etwa 25W. Also in etwa ein sechstel des Fahrlichtes - oder soviel wie ein Autoradio.
Also kein wirklicher Grund, das Ding nicht zu verwenden, weil sonst die Batterie dauernd leer wäre.
Gruß
loderunner
Da hast Du natürlich recht. Ich hab auch hiernach geschaut,
die Dinger benötigen etwa 25W. Also in etwa ein sechstel des
Fahrlichtes - oder soviel wie ein Autoradio.
Hi,
das mag schon stimmen. Es hängt dann aber noch die Lüftung vom Fahrzeug dran
Mal die Leistungsaufnahme von einem Pkw
Lüftung minimal: 51 Watt
Lüftung mittel: 171 Watt
Lüftung maximal: 310 Watt
http://www.fragdienachbarn.org/wie_viel_sprit_kostet…
Bei 300 - 350 Watt sieht die Sache schon etwas anders aus, da fließen insgesamt über 20A. Wenn da die Heizung eine Stunde bei tiefster Kälte läuft bleibt nicht mehr viel zum starten.
Also kein wirklicher Grund, das Ding nicht zu verwenden, weil
Immer noch kein Grund?
Bei meiner Standheizung wird extra darauf hingewiesen, die Heizzeit darf nicht länger als die Fahrzeit sein, da es sonst Probleme geben kann.
Q-Gruß
sonst die Batterie dauernd leer wäre.
Gruß
loderunner
Hallo!
das mag schon stimmen. Es hängt dann aber noch die Lüftung
vom Fahrzeug dran
Aber doch nicht bei einer Heizung um die Fahrgastkabine warm zu
bekommen. Das ist eher sowas wie in Wohnmobilen verbaut wird, einfach
ein rundes in Fußbodenhöhe und da wird Luft reingeblasen.
Bei meiner Standheizung wird extra darauf hingewiesen, die
Heizzeit darf nicht länger als die Fahrzeit sein, da es sonst
Probleme geben kann.
Das steht bei mir auch, allerdings heizt die Standheizung dann das
Kühlwasser des Motors und die gesamte Klimaanlage geht an.
Der Plem
Hallo Paul,
über den Sinn oder Unsinn von Standheizungen kann man dann auch diskutieren.
Leider gibt es sehr viele Behindertenfahrdienste die es nicht für nötig halten die Fahrzeuge damit auszurüsten.
mfg Bollfried
Absurd
Hallo,
Selbst wenn es generell verboten wäre, den Motor laufen zu
lassen:§ 16 OWiG:
Heißt: Selbst wenn das Laufenlassen verboten wäre, könnte man
sich über dieses Verbot hinwegsetzen, um zu verhindern, dass
man selber und die Insassen im Auto erfrieren oder
Gesundheitsschäden davontragen.
das dürfte hier selbst mit größter Phantasie nicht zutreffen. Es stirbt ja keiner, wenn man den Zündschlüssel dreht.
Siehe http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Geschwindigkeit3…
Da heißt es „Selbst wenn der Betroffene auf dem Weg zu einem Notfallpatienten ist, darf er nicht sämtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen außer Acht lassen und rasen so schnell wie er will, denn die Verkehrsvorschriften gelten für alle, auch für Ärzte. Dies gilt auch für Ärzte, die auf dem Weg zum Patienten sind.“
Wenn Du nun meinst, das laufen lassen eines Motors, wäre „Rechtfertigender Notstand“, kann ich nur den Kopf schütteln.
Aber es ist ja garnicht verboten:
§ 30 StVO:
„(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und
vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere
verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […]“
Das Laufenlassen im Winter ist nicht unnötig wenn sonst keine
Heizung funktionieren würde.
Auch eine sehr abenteuerliche Auslegung des Rechts. Die Gerichte und Juristen sehen das allerdings etwas anders, was nicht weiter verwunderlich ist, denn sie verstehen etwas von der Materie.
http://www.pfeifferpage.de/Dateien/StVO%20Erl.01.09…
Gruß
S.J.
Moin!
Du siehst ja weiter unten, was aus einer solchen Frage werden kann…
Meine Annahme ist, dass es hier keine endgültige gerichtliche Klärung geben kann. Vielmehr müsste der sich gestört fühlende Nachbar jedes Mal erneut Anzeige erstatten wegen z.B. Laufenlassen des Motors und/oder Besitzstörung.
Als Fahrer des DRK-Fahrzeuges würde ich, und das ist nur eine rein persönliche Einschätzung, mich nicht allzu sehr nervös machen lassen.
Was soll den schon passieren, wenn man wegen des Wohlbefindens alter Menschen für ein paar Minuten den Motor laufen lässt?
Eine Besitzstörung findet m.E. ao auch nicht statt, denn ich habe die EInlassungen so verstanden, dass sofort zur Seite gefahren wird, wenn jemand die Ausfahrt benutzen möchte.
Einen eindeutigen gesetzestext wird man somit hier möglicherweise gar nicht finden. Aber eine vernünftige Vermutung dazu, was vor Gericht bzw. durch die Staatsanwaltschaft passieren könnte. Nämlich nicht viel.
Dennoch bin ich der Ansicht, muss man die Situation nicht mit Gewalt anheizen. Man könnte z.B. kurz vor Erreichen des betreffenden Hauses die Heizung nochmal hochregeln, um dann für 3 Minuten ohne Motorlauf auf die alte Dame warten zu können. So schnell kühlt ein Auto nun auch wieder nicht aus.
Viel Erfolg!
Gruß,
M.