Hallo Wissensgemeinde,
Frau M. ist verwitwet und war mit ihrem Verstorbenen als freie Künstlerin tätig. Sie wird im November 61 Jahre alt. Da zu Lebzeiten des Verstorbenen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, erhält M. keine Witwenrente und hat keinen Anspruch als Altersrente.
Sie bewohnt eine kleine Eigentumswohung und besitzt noch zwei weitere kleine Eigentumswohungen, welche vermietet sind.
Sie erhält für beide Wohnungen 760 € Kaltmiete, wobei hier noch Aufwendungen entstehen, welche sie als Vermieterin selber tragen muss.
Ihre GKV verlangt einen mtl. Beitrag von 156,22 € und erklärt, dass es keine Möglichkeit gibt, von der Regelung des gesetzlich unterstellten Mindesteinkommens nicht abweichen zu können, auch wenn das nachgewiesene Einkommen deutlich darunter liegt.
M. glaubt in Erinnerung zu haben, dass beim surfen bei Tante goog…es Gerichtsurteil/e oder Hinweise von Rechtsanwalt gefunden zu haben, welche zu dem Schluß gelangen, dass doch Ausnahmen möglich sind.
Allerdings kann M. sich inhaltlich nicht mehr so gut erinnert, da dieses Monate zurück liegt.
Wer hat links oder Tips, sehr dankbar dafür.
Moin,
Wer hat links oder Tips, sehr dankbar dafür.
bei Rentenfragen gibt es sog. Versicherungsälteste http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…
Vielleicht gibt es für Deine Probleme ähnliche Einrichtungen.
Gandalf
Hallo,
Hallo Wissensgemeinde,
Frau M. ist verwitwet und war mit ihrem Verstorbenen als freie
Künstlerin tätig. Sie wird im November 61 Jahre alt. Da zu
Lebzeiten des Verstorbenen keinerlei
Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, erhält M. keine
Witwenrente und hat keinen Anspruch als Altersrente.
Kann ich mit fast nicht vorstellen !
Als Künstlerin war sie doch mit Sicherheit auch über die Künstlersozialkasse versichert.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstle…
Ergänzend noch die Frage, war sie schon mit Beendigung der schulischen Ausbildung Künstlerin oder hatte sie damals evt. noch eine andere Tätigkeit wo vielleicht noch Rentenansprüche bestehen könnten ?
Gruß Merger
Hallo,
Hallo Wissensgemeinde,
Frau M. ist verwitwet und war mit ihrem Verstorbenen als freie
Künstlerin tätig. Sie wird im November 61 Jahre alt. Da zu
Lebzeiten des Verstorbenen keinerlei
Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, erhält M. keine
Witwenrente und hat keinen Anspruch als Altersrente.
Kann ich mit fast nicht vorstellen !
Als Künstlerin war sie doch mit Sicherheit auch über die
Künstlersozialkasse versichert.
NEIN:
Danke für die Antwort, aber ist tatsächlich so, wie vorgetragen.
Sie war mit einem Tschechen verheiratet und sie betrieben das sog. „schwarze Theater“ an Schulen. Also schwarz gekleidet, schwarze Rückwand; da hat jeder Schüler einer Klasse seinen Obulus entrichtet. Es sind definitiv keine Beiträge in die Soz. einbezahlt worden, ihre Kindheit verbrachte sie in Rumänien.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstle…
Ergänzend noch die Frage, war sie schon mit Beendigung der
schulischen Ausbildung Künstlerin oder hatte sie damals evt.
noch eine andere Tätigkeit wo vielleicht noch Rentenansprüche
bestehen könnten ?
Nein.
Nochmals Frage, ist es tatsächlich ohne Ausnahme, dass ein Mindesteinkommen aus Vermietung/Verpachtung unterstellt wird, und hieraus die GKV zu bezahlen ist?
Gäbe es Alternativen?
Danke, 
Gruß Merger