Ausnahmeregelung bei Geschossfläche möglich?

Hallo,
mal angenommen, eine Familie mit fünf Kindern möchte bauen und braucht entsprechend viel Platz. Ebenfalls angenommen, diese Familie möchte wg. KiGa, Schulen und Arbeitsplätzen gerne in Ihrer bisherigen Umgebung (6000-Einwohner-Gemeinde in Großstadt-Speckgürtel) mit entsprechend hohen Grundstückspreisen bleiben. Dies könnte schon mehrfach daran gescheitert sein, dass ausreichend große Grundstücke zu teuer waren oder erschwingliche über nicht genug Geschossfläche vefügten. Jetzt könnte sich der Familienvater fragen, ob es Sinn macht, im Sinne einer Ausnahmeregelung über den Gemeinderat eine GFZ zu beantragen, die über die des Bebauungsplans hinausgeht. Dann könnte man z. B. auf ein 400qm-Grundstück statt bisher 133 ca. 180qm GF bauen. Hat jemand mit solch einem Vorgehen Erfahrung? Sind Bauämter bzw. Bauausschüsse in solchen Fällen eher restriktiv oder großzügig? Mit anderen Worten: Ist der Gang zum Bürgermeister von vorneherein Zeitverschwendung oder gibt es eine realistische Chance auf eine Ausnahmegenehmigung? Würde mich über Erfahrungen sehr freuen.
Schöne Grüße,
Otto

Hallo,
die Festsetzungen in einem Bebaungsplan dienen der Allgemeinheit und der nähren Umgebung bzw. allen darin enthaltenen Grundstücken :wink: (und einer Reihe anderer Schutzgüter, die Du alle in den ersten §§ des BauGB findest).

Eine Befreiung davon ist nur zulässig, wenn es im Wohle dieser Schutzgüter ist (siehe §31 BauGB). Aus „sozialen Gründen des Grundstückseigentümers“ dürfte eine derartige Befreiuung - so sie denn erteilt wird - keinen Verwaltungsgerichtsstreit überleben…

Die genannte Befreiung von der GFZ würde - ohne dass ich jetzt eine konkrete Zeichung hier anfertige :wink: - dazu führen, dass das gewünschte Gebäude entweder um ein Geschoss höher ist als alle anderen oder aus der rückwärtigen Gebäudeflucht derart weit herausragt, dass Eure Nachbarn sich demnächst von Euern Zimmerfenstern aus auf den Terrassentisch glotzen lassen müsten :wink:

Daran kannst Du schon erkennen, wer sich dann an so einem Verwaltungsgerichtsstreit beteiligen dürfte :wink: Die Zustimmung eines Bürgermeisters ist dafür also relativ egal :wink: - den Baustopp erteilt dann ein Richter des vorgenannten Gerichts :wink:

Gruß vom
Schnabel