Person A bewirbt sich bei Firma B. Bei B handelt es sich um einen sogenannten Ingeneursdienstleister, die Arbeitskräfte ausleihen bzw Projekte in anderen Unternehmen unterstützen.
A trifft sich mit Personalreferent von B bei einem Unternehmen C. A
soll mit dem Fachverantwortlichen von C bekannt gemacht werden. Alle verstehen sich scheinbar gut.
Nun möchte B einen Arbeitsvertrag mit A schließen. A ist jedoch mit den Bedingungen des Vertrages nicht einverstanden, da er momentan einen sicheren Job hat, kann er hart verhandeln. B kann den Forderungen von A nicht nachkommen und es kommt zu keinem Arbeitsvertrag. Daraufhin beenden A und B ihre „Zusammenarbeit“.
Da A und C sich sehr gut verstanden haben und sich jetzt auch kennen schickt A eine Bewerbung direkt an Person C. Nach einigen Wochen meldet C sich bei A und sie führen ein erneutes Gespräch. C hat sich von A überzeugen lassen und bietet ihm einen Arbeitsvertrag an, welcher dann auch zusagt.
Kann dieses Verhalten für Person A bzw Unternehmen C rechtliche Konsequenzen haben ? In diesem Fall wurde B nur ausgenutzt oder ist das einfach nur dumm gelaufen für B ?
das hängt davon ab, wie der Vertrag zwischen B und C ist.
In solchen Personalüberlassungsverträgen ist oft eine „Entschädigung“ geregelt, die fällig wird, wenn eine Firma einen „Leiharbeiter“ übernimmt. Hier sind mitunter kräftige Zahlungen als „Vermittlungsgebühr“ vorgesehen.
Voraussetzung ist natürlich, dass C das überhaupt mitbekommt…
Ist im Vertrag nix geregelt, dann sollte das kostenfrei über die Bühne gehen.
du willst wissen, ob B ein irgendwie gearteter „Schadensersatz“ zusteht?
IMHO nicht, denn da zwischen A und B noch kein Vertrag geschlossen war, war es das unternehmerische Risiko des B, dass er A und C in direkten Kontakt gebracht hat.
B hat ja sicher einen Vertrag mit C. Nur dieser kann hier Antwort geben.
B sind Kosten und Arbeit bei der Findung von A entstanden. Diese oder eine Vermittlungsgebühr können sehr wohl geltend gemacht werden.
Ohne die Arbeit von B hätte A ja nichts von der freien Stelle gewusst.
Auch wenn A und B kein vertragliches Verhältnis hatten, B und C in aller Regel sehr wohl.
Ähnlich verhält es sich ja auch bei Haus- und Wohnungsmaklern. Man kann sich nicht vom Makler ein haus zeigen lassen und nachher direkt mit dem Verkäufer verhandeln bzw. den kauf abschliessen. OK, mann „kann“ schon, wird aber trotzdem an den Makler zahlen müssen.