Ausparken

Hallo Rechtskundige,

nehmen wir einmal an, Person A würde sein Auto auf einem Supermarktparkplatz parken. Die Parksituation sähe folgendermaßen aus: Die Fahrbahn bildet ein langgestrecktes O und innen und außen parken die Autos im rechten Winkel zur befahrenden Strecke ein - wie es auch Person A gemacht hätte. (Sprich, wenn man über den Parkplatz fahren würde, hätte man immer die Möglichkeit, rechts und links einzuparken und den Parkplatz so oft zu umrunden, bis schließlich ein Parklücke gefunden wäre.)
Person B wäre auf der Suche nach einem Parkplatz und führe an der Stelle, an der Person A geparkt hätte, vorbei und würde wenige Meter weiter anhalten. Da nach Person B kein weitere Person käme, würde Person A rückwärts aus seiner Parklücke fahren, um den Weg nach Hause anzutreten. Person A wäre schon fast vollständig aus der Parklücke gefahren, als Person B zurücksetzt, um jemand anderes aus einer Parklücke zu lassen, um diese dann benutzen zu können. Dabei führe Person B rückwärts in das stehende, noch nicht vollständig ausgeparkte Fahrzeug von Person A …

Wie sähe in solch einem höchst hypothetischen Fall die Rechtslage aus? Träfe Person A oder Person B die Schuld, oder wäre die Sachlage nicht eindeutig?

Viele dank für eure Hilfe zu diesem Theoriebeispiel und viele Grüße,

Mos Isley

Hallo,
bin zwar kein Profi auf dem Gebiet aber grundsätzlich muß der Rückwärtsfahrende IMMER kucken wo er hinfährt. Kannst ja auch nicht an einer Kreuzung plötzlich rückwärts fahren, nicht gekuckt, selber schuld…
MFG

Aber rein theoretisch hätten sich ja beide Autos rückwärts fortbewegt. Fahrer A aus der Parklücke hätte beim Zeitpunkt des Unfalls zwar schon gestanden, wäre ja aber vorher auch rückwärts gefahren. Fahrer B hätte sich auf rückwärtiger Fahrt auf der Fahrspur befunden.

Kleine Fallerweiterung: Wenn das Urteil nachher 50:50 ergibt und Fahrer A hätte ca. 1000 Euro Schaden und Fahrer B 0 Euro Schaden. Wie sähe das da aus?

Danke und Gruß,

Mos Isley

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

und rein praktisch…
… sind lt. ständiger Rechtsprechung auf Parkplätzen beide Fahrzeugführer für ihr Fahrzeug und auch andere Fahrzeuge verantwortlich und die Haftung dürfte 50:50 sein. Man darf sich auf Parkplätzen auf nichts verlassen, sondern muss alle möglichen und unmöglichen Manöver anderer Parkplatznutzer mit einkalkulieren - gegenseitige Rücksichtnahme heisst das Zauberwort.

Gruss

Iru

Hallo,

Wie sähe in solch einem höchst hypothetischen Fall die
Rechtslage aus? Träfe Person A oder Person B die Schuld, oder
wäre die Sachlage nicht eindeutig?

So ein hy. Fall ist mir bekannt.
In diesem Fall hat ein hy. Richter eine Aufteilung 50/50 vorgenommen.

Gruß:
Manni

Hallo.
Nach meiner Rechtsauffassung kann ein Fahrzeug dass steht, keinen Schaden anrichten. Schuldig ist immer derjenige der fährt, egal ob rückwärts oder vorwärts.
Gruss Peter

Hallo,

Nach meiner Rechtsauffassung kann ein Fahrzeug dass steht,
keinen Schaden anrichten. Schuldig ist immer derjenige der
fährt, egal ob rückwärts oder vorwärts.

…Du mußt leider nur beweisen können, wie lange das Fahrzeug schon gestanden haben soll.

Gruß:
Manni

Hallo,

mal eine Anregung dazu:

Diese Parkplätze an Supermärkten sind meist Privatgrundstücke. Auch wenn ein Hinweisschild auf die Straßenverkehrsordnung hinweist, es ist immer noch Privatgrund. Gelten hier eventuell andere Regelungen, so unlogisch es auch erscheinen mag?

Gruß
Selorius

Hallo,

auch wenn es Privatgrund ist, ist es ein öffentlicher Verkehrsraum. Ob sich der VU nun auf öffentlichem oder privatem Grund abgespielt hat, da gibt es keinen Unterschied in der Haftung. Auf Parkplätzen gelten besondere Regeln - jeder muss auf jeden achten und man darf sich auf nichts verlassen.
Hier ein weiterführtender Link:http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/parkplatzu…

Gruss

Iru