Ausparkschaden selbst begleichen, was muss beachte

Hallo,

angenommen ein Verkehrteilnehmer verursacht beim Ausparken einen Unfall.
Der geschädigte Halter wird sofort verständigt.
Der geschädigte Autofahrer holt Kostenvoranschläge von einer Vertragswerkstatt und einer freien Werkstatt ein.
Der Unfallverursacher entschließt sich den Schaden der Versicherung nicht zu melden, sondern den Schaden selbst zu begleichen.
Was muss er beachten beim Aufsetzen eines Schriftstückes das den Empfang des Geldes für den Unfallgeschädigten bestätigt?

lg

Hallo,
der Schädiger sollte den Schaden seiner Versicherung melden. Diese prüft
und reguliert. In der Regel gibt es für den Schädiger in der KFZ-Haftplicht die Möglichkeit zum „Rückkauf“ des Schadens. Einfach mal im Vorwege bei der Versicherung anfragen.
Gruß Joerg Koenig