Hallo,
angenommen ein Verkehrteilnehmer verursacht beim Ausparken einen Unfall.
Der geschädigte Halter wird sofort verständigt.
Der geschädigte Autofahrer holt Kostenvoranschläge von einer Vertragswerkstatt und einer freien Werkstatt ein.
Der Unfallverursacher entschließt sich den Schaden der Versicherung nicht zu melden, sondern den Schaden selbst zu begleichen.
Was muss er beachten beim Aufsetzen eines Schriftstückes das den Empfang des Geldes für den Unfallgeschädigten bestätigt?
lg