Der Dennis meinte den Ratschlag mit dem Loch im Topf.
Seit 1.1.2001 ist bei der AU die Dichtheit der Abgasanlage zu
kontrollieren und wird durch die anschließende Messung
dokumentiert.Wird bei der Kontrolle die geringste
Undichtigkeit
festgestellt,darf die Messung nicht durchgeführt werden.
So die Aussage des TÜV im Mai vorigen Jahres.
Als Ausweg böte sich an,vor der AU eine Blechschraube in das
Loch zu drehen und anschließend wieder zu entfernen.
Hallo Lenz,
das hört sich logisch an.
Die bewährte Lochmethode habe ich allerdings in den letzten reichlich 10 Jahren nicht mehr benutzt. Da hatte ich nur Leasing-Geschäftsautos, die auf Langstrecke geprügelt wurden. Dabei sammelt sich gewiß kein Wasser und eine gewisse nach-mir-die-Sintflut-Stimmung kann ich auch nicht leugnen, wenn klar ist, daß man das Auto nach 3 Jahren gegen ein neues tauscht. Tüv war in der Zeit auch kein Thema, weil Neufahrzeuge in den ersten 3 Jahren nicht vorgestellt werden müssen. Aber seit einiger Zeit habe ich wieder ein eigenes Auto und bei passender Gelegenheit setze ich die Bohrmaschine an.
Gruß
Wolfgang