Ausreichend wenn Ärzte berufsunfähig bestätigen?

hallo,

angenommen jemand hat einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt, für die Bearbeitung läßt sich der Versicherer schon knapp 2 Jahre Zeit, ständig mußten auf Verlangen neue Unterlagen eingereicht werden. In den Fragebögen des Versicherers haben mind. 2 Ärzte bestätigt, daß eine Berufsunfähigkeit vorliegt und zwar für mehr als 3 Jahre ohne Besserung. Laut AVBs muß eine Berufsunfähigkeit von mind. 50% vorliegen, dies wurde aber noch nie irgendwo festgelegt oder nach gefragt. Mündlich wurde schonmal vom Versicherer abgelehnt, Grund: „Die Berufsunfähigkeit wurde nicht nachgewiesen“.

Versteht das einer?

Wie lautet nun genau die Frage? Sunny

Wie lautet nun genau die Frage? Sunny

Ob es ausreichend ist wenn Ärzte die Berufsunfähig bestätigen, obwohl noch kein Grad der Berufsunfähigkeit vorliegt, nach dem auch noch gar nicht gefragt worden ist.

Hallo,

Ob es ausreichend ist wenn Ärzte die Berufsunfähig bestätigen,
obwohl noch kein Grad der Berufsunfähigkeit vorliegt, nach dem
auch noch gar nicht gefragt worden ist.

i.d.R. wird hier eine medizinische Begutachtung notwendig sein, ein einfachges Attest wird nicht ausreichen.

Kommt aber natürlich darauf an, welche Leistung man bei wem beantragen oder einfordern will (Rentenversicherung, private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Haftpflichtschaden…).

Gruß, Bernd

Besserung. Laut AVBs muß eine Berufsunfähigkeit von mind. 50%
vorliegen, dies wurde aber noch nie irgendwo festgelegt oder

Das haben die beiden Ärzte offenbar nicht attestiert.

nach gefragt. Mündlich wurde schonmal vom Versicherer
abgelehnt, Grund: „Die Berufsunfähigkeit wurde nicht nachgewiesen“.

Das sehe ich genauso. Die Definition der Berufsunfähigkeit muß auch von den Ärzten beachtet werden.

Besserung. Laut AVBs muß eine Berufsunfähigkeit von mind. 50%
vorliegen, dies wurde aber noch nie irgendwo festgelegt oder

Das haben die beiden Ärzte offenbar nicht attestiert.

warum soll das ein arzt auch attestieren, wenn danach in den fragebögen überhaupt nicht gefragt wird? vom versicherer wurde u.a. gefragt nach:

  • wie lange wird die berufsunfähigkeit andauern? => mehr als 3 jahre
  • ist mit einer besserung zu rechnen und wenn ja wann? => nein
  • welche tätigkeiten sind eingeschränkt, z.B. heben, stehen, tragen, etc. (stark, mittel, leicht eingeschränkt usw.). => alles stark eingeschränkt

Hallo,

nun ehrlich gesagt hört sich das für mich nach der üblichen Taktik vieler Berufsunfähigkeitsversicherer im Leistungsfall aus. Ich möchte dem Probanten raten sich zunächst in Geduld zu üben. Der „Standard“-Berufsunfähigkeitsleistungsfall wartet im Schnitt 7 Jahre, bis er seine Berufsunfähigkeitsrente durch hat (natürlich muss das Unternehmen dann nachzahlen).

Die üblichen Taktiken sind:

  • hinhalten (das bezeugen die zwei Jahre „Bearbeitung“)
  • alles mögliche einfordern und immer wieder anzweifeln
  • Immer wieder verschiedene Arztbesuche und Fragebögen
  • Anbieten einer (lächerlichen) Abfindung
  • Zahlung der BU-Rente

Mein persönlicher Tipp. SOFORT zum Anwalt, am besten zu einem Spezialisten, der sich um genau das Thema kümmert (BU-Leistungsfälle).

Es ist unerheblich wer was attestieren muss oder nicht, die Tatsache, dass man 2 Jahre wartet ist an sich eine Unverschämtheit, die man nicht hinnehmen muss, immerhin zahlt man ja auch fleißig Beiträge.

Im übrigen was man tun muss und was nicht und was der Versicherer verlangen kann im Leistungsfall steht in den Versicherungsbedingungen genau drin.

In diesem Sinne, ab zum Anwalt und klagen, ich denke dann bekommt der Probant auch in spätestens 5 Jahren sein Recht (2 sind ja schon vergangen) und nicht vergessen, wer eine Einmalzahlung als Abfindung anbietet, der zahlt auch die Rente komplett.

Viele Grüße

Andreas

warum soll das ein arzt auch attestieren,

Weil irgendwer der Versicherung mitteilen muß, dass BU vorliegt, wenn sie eine BU-Leistung erbringen soll.