Ausreiseantrag in der DDR
Servus,
dieses:
Aber so als normaler Bürger hattest du keine Chance
rauszukommen
widerspricht sich unmittelbar mit dem von Dir verlinkten Wiki-Artikel. Klar gabs die Chance, rauszukommen. Sie war aber völlig unberechenbar, da nicht gesetzlich fixiert. Das war für die sehr wenigen Bürger der DDR, die ich kannte, aber nichts Ungewöhnliches, weil es auch genügend unbekannte, da faktisch nicht zugängliche Gesetze gab. Es wurde ab Beginn der 1980er Jahre aufs Wildeste spekuliert, nach welchen Kriterien ein Ausreiseantrag behandelt würde - gängige Vermutung ware, unsichere Kantonisten wie z.B. regelmäßige Kirchgänger, mit eher einfacher Qualifikation, würden eher entlassen.
Dabei ist die dauernde Ausreise in die BRD jedenfalls was anderes als die von Dir angesprochenen Ausbürgerungen gegen den Willen des Betroffenen wie die von Wolf Biermann, auch was anderes als die Entlassung „freigekaufter“ Häftlinge in die BRD, und nochmal was anderes wie die Besuchsreisen von Rentnern und die beruflich veranlassten Reisen von Kaufleuten, Sportlern, Künstlern und Wissenschaftlern.
Schöne Grüße
MM