Ausreiseerlaubnis für unehelichen Sohn

Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier gut aufgehoben bin, oder besser im Rechtsbrett. Ich versuche es mal hier :smile:

Wenn der Vater eines unehelichen Kindes mit ebendiesem in die USA ausreisen möchte, sollte er vllt ein Schriftstück mitbekommen. Dieses bin ich gerade am formulieren, weiß aber nicht, ob ich soweit alles berücksichtigt habe, dass der Vater keine Ausreiseprobleme bekommt, vllt wegen unterschiedlichen Namens zum Kind, sei es, weil er nicht Sorgeberechtigt ist.

Könnt ihr mal drübergucken, ob da alle Eventualitäten enthalten sind? Könnt ihr ansonsten weitere Ratschläge geben?

Hiermit erlaube ich „NamePapa“ mit seinem Sohn „NameSohn“, geb am „Datum“, vom 03.09.2010 bis 26.09.2010 eine Urlaubsreise in die USA anzutreten, in Ausnahmefällen auch länger.
„NamePapa“ hat während dieser Zeit Sorgerecht und auch das Recht, ärztliche Entscheidungen zu treffen.
Anbei die Geburtsurkunde zur Richtigkeit der Familienverhältnisse.

Danke, lg Dany

Hallo!

ich weiß nicht ob ich hier gut aufgehoben bin, oder besser im
Rechtsbrett. Ich versuche es mal hier :smile:

Ich denke, dass Du mit dieser Frage bei der amerikanischen Botschaft richtig aufgehoben bist. (Was hilft es Dir bzw. Deinem Sohn, wenn hier jemand eine gut gemeinte aber falsche oder unvollständige Antwort gibt, und dann gibt es bei der Einreisebehörde in den USA Probleme?)

Michael

Hi,

warum sollte das die USA Behörden interessieren?

Die Fluggesellschaft und die Deutschen Grenzbeamten werden wohl eher wissen wollen was da Sache ist.

Eine Vollmacht ist meiner Erfahrung nach ausreichend. Allerdings sind meine Erfahrungen nur mit eigenen Kindern. Wo im übrigen die gleiche Vollmacht gefordert wird. Macht aber nicht jede Fluggesellschaft.

GvC

Hallo Michael,

das haben wir bereits getan, laut denen brauche ich angeblich keine Unterlagen, keine Vollmacht. Ich habe aber in Väterforen gelesen, dass einige da schonmal recht blöd am Flughafen stehen blieben, weil sie nicht in den Flieger einsteigen durften. Beim Flughafen auf Nachfrage ist es angeblich auch kein Problem.

Ich möchte halt nicht, dass der Urlaub für die beiden schon beim Umsteigepunkt endet und die nur noch Probleme haben. Ich habe mir vorgenommen diese Vollmacht übersetzen zu lassen und vom Bürgeramt als Urkunde beglaubigen zu lassen, ich bin da persönlich lieber auf der sicheren Seite.

lg, Dany

1 Like