Ausreiseverbot für Hooligans. Rechtsgrundlage?

Nachdem ich einen sehr interessanten Artikel gelesen habe, der das Aureiseverbot eines Bremer Hooligans zur EM in Portugal 2004 beinhaltete, habe ich im Internet weiter recherchiert. Es finden sich im Internet viele weitere Fälle von Ausreiseverboten für Fußballfans der so genannten Kategorie „C“. Allerdings konnte ich nirgendwo eine Rechtsgrundlage für diese Verbote finden. Weiß jemand, wie der Staat diese rechtfertigt, da dies ja offensichtlich ein Verstoß gegen das Schengen-Abkommen darstellt?

finden sich im Internet viele weitere Fälle von
Ausreiseverboten für Fußballfans der so genannten Kategorie
„C“. Allerdings konnte ich nirgendwo eine Rechtsgrundlage für
diese Verbote finden. Weiß jemand, wie der Staat diese
rechtfertigt, da dies ja offensichtlich ein Verstoß gegen das
Schengen-Abkommen darstellt?

Sind die Antworten der Genies von gutefrage.net nicht in Deinem Sinne?

Wenn nicht, führt die Eingabe der Schlüsselbegriffe Deiner Frage bei google recht schnell zu einer gutachterlichen Prüfung des Sachverhaltes, die nicht zuletzt die Rechtsgrundlagen enthält, auf die man sich seitens der Behörden berufen hat.