Hallo,
kann mir jemand bitte ganz einfach erklären, wie das funktioniert:
Jemand wird von der Polizei als Zeuge befragt.
Muss immer die Wahrheit gesagt werden?
Darf man lügen, um sich selbst nicht in Verdacht zu bringen?
Darf man nur schweigen, um sich selbst nicht zu bezichtigen?
Ist die Regelung hier anders als vor Gericht?
In amerikanischen Serien wird ja regelmäßig dieses Verslein runtergeleiert: … alles kann und wird gegen Sie verwendet werden … Sie haben das Recht auf einen Anwalt …
Wie sieht eine solche Belehrung bei einer polizeilichen Vernehmung in Deutschland aus?
Muss eine solche Belehrung stattfinden? Ist es eine Formel oder muss sie nur sinngemäß gegeben werden?
Danke + Gruß
eklastic
Muss immer die Wahrheit gesagt werden?
Eine Falschaussage bei der Polizei ist als solche nicht strafbar, allerdings sind die §§ 164, 145 d StGB zu beachten.
Darf man lügen, um sich selbst nicht in Verdacht zu bringen?
Ja.
Darf man nur schweigen, um sich selbst nicht zu bezichtigen?
Immer!
Ist die Regelung hier anders als vor Gericht?
Vor Gericht kommt hinzu, dass man als Zeuge verpflichtet ist, die Wahrheit zu sagen.
Wie sieht eine solche Belehrung bei einer polizeilichen
Vernehmung in Deutschland aus?
Muss eine solche Belehrung stattfinden? Ist es eine Formel
oder muss sie nur sinngemäß gegeben werden?
Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen. Er ist ferner darüber zu belehren, daß er zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen kann. (§ 136 Abs. 1 S. 1 und 2 StPO)
Levay
Hallo,
Aussagepflicht als Zeuge besteht nur vor Gericht oder Staatsanwalt, also auch nicht vor der Polizei.
Als Zeuge wird man belehrt, dass man sich nicht selbst oder Angehörige einer Straftat bezichtigen muss. In diesem Fall kann man schweigen, ansonsten muss man vor den oben genannten Institutionen wahrheitsgemäss aussagen, ansonsten macht man sich strafbar. Vor der Polizei muss man nichts sagen, das bedeutet aber nicht, dass diese Aussagen wertlos sind, wenn sie gemaxht wurden.
Gruss Hans-Jürgen
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Aussagepflicht als Zeuge besteht nur … oder
Staatsanwalt
Hallo Hans-Jürgen
bist du dir sicher?
Grüße
Ulf
Hallo.
Aussagepflicht als Zeuge besteht nur vor Gericht oder
Staatsanwalt, also auch nicht vor der Polizei.
das ist so nicht richtig: § 55 StPO
Gruß
Christian
hä ?
Hallo,
den Inhalt von 55 StPO habe ich doch im folgenden Satz wiedergegeben ? Was stimmt denn daran nicht ?
Gruss Hans-Jürgen
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