Hallo
Sachbearbeiter Arge behauptet, eine Einladung zum Gespräch abgesendet zu haben. Arbeitsloser behauptet, den Brief nie erhalten zu haben.
Wie endet dieser „Streit“ in der Praxis? Kann hier sanktioniert werden?
Danke Luise
Hallo
Sachbearbeiter Arge behauptet, eine Einladung zum Gespräch abgesendet zu haben. Arbeitsloser behauptet, den Brief nie erhalten zu haben.
Wie endet dieser „Streit“ in der Praxis? Kann hier sanktioniert werden?
Danke Luise
Hallo,
Wie lange lagen die jeweiligen Zeiträume denn auseinander ?
Postausgang ArGe -> Termin -> Benachrichtigung über Terminversäumnis ?
Hat der Sachbearbeiter eine Kopie des Anschreibens ? ( bzgl. korrekter Empfängeranschrift )
Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass man unversehens eine Einladung für einen anderen Kunden im Briefkasten findet.
Zwar eher unwahrscheinlich, aber selber schon erlebt.
Brief wurde korrekt an die sichtbare Anschrift zugestellt, aber im Anschreiben stand der Name einer unbekannten Person.
Wenn also vorher keine Unregelmäßigkeiten ( schwach begründete Absagen / Versäumnisse ) seitens des " Kunden " auftraten, dann könnte zumindest ein klärendes Gespräch terminiert werden.
mfg
nutzlos
Im Grunde hat der Absender zu belegen, dass der Brief zugegangen ist. Wie ihm das gelingt, können wir noch nicht wissen.
Wenn der junge Mann mit dem bunten Velo vor Gericht aussagt, der Brief an Max Mustermann, den hätte er so um zehn bei Mustermann eingeworfen, dann wird Maxe es schwer haben, das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen.
Manche Ämter lassen Post auch von Mitarbeitern einwerfen, z. B. auf dem Heimweg, hörte ich. Was würde ein Richter nun gegen dessen Aussage sagen?
In allen anderen Fällen fällt es einem Amt eher schwer, einen Zugang glaubhaft zu machen vor Gericht. Ob eine sonstige 99,9-prozentige Zuverlässigkeit da ausreicht, einen Zugang auch im angezweifelten Einzelfall glaubhaft zu machen?
Gruß aus Berlin, Gerd
ein anderer netter fall aus der eigenen erfahrung sieht wie folgt aus:
Eine person A bemerkt das er weniger post als sonst bekommt (Arge briefe, regionale firmen antworten auf bewerbungen), daraufhin recharchiert diese perso, und findet heraus das alle regionalen firmen und behörden einen privaten zusteller nutzen´(fahrradkurier), ein paar tage später bekommt A besuch seines Onkels der etwa 2 km weit weg wohn, dieser bringt ihn einen brief, der ausdrücklich an A adressiert ist. diese vofälle häufen sich nd A meldet dies beim fahrradkurier und beid er Arge aus angst vor Sanktionen.
Eines Tages kan tatsächlich eine Sanktion, und zwar wurde ihm das geld gekürzt mit der begründung er hätte Termine versäumt beim amt, firmen hätten sich beklagt das auf Vorstellungstermine keine reaktion kam usw, und alles nur weil ihn die post nicht erreichte.
Daraufhin erteilte A dem Kurier Hausverbot und meldet dies der regulierungsbehörde und dem Amt, er legte eine Aussage seines onkels bei, das Post bereits falsch bei ihm ankam.
Am Ende war es so das die Sache fast vor gericht kam, weil die arge die Sanktion nicht zurücknehmen wollte, mit der Begründung das es nicht deren problem sei das die post ankommt.
Das Énde vom lied war das die post der Arge unzustellbar zurückging, da der kurier Hausverbot hatte (es gab 3 Anzeigen wegen erstößen) und die Arge sich dann Breitschlage ließ nur noch per Post zu senden mit Rückschein lol.
man kann also damit richtig ärger bekommen
Gruss behave
Ja, es ist schon komisch.
Solche Schreiben, wie auch Rechnungen, Mahnungen Stufe 1 bis 3 und sonstige unangenehme Korrespondenz kommen immer nieeeee an…
Ja, genau so wird`s gewesen sein.
Das ist Stoff für eine SAT.1 - Show. *LOL*
Moin,
auch wenn Du hier grundsätzlich „Ausrede“ unterstellst, leider ist es aber durchaus auch Realität!
Ich habe kurzfristig in einer WG in Berlin gewohnt, der Hauptmieter hat mir gleich gesagt: „Wichtige Post an eine andere Adresse schicken lassen, hier geht viel verloren.“.
Ich habe mich eine zeitlang gewundert, dass ich sehr wenig Post bekomme (damals Kiel). Einige Zeit später erschien eine Zeitungsmeldung, dass es sich ein Postzusteller einfach gemacht hat und die Post als „Flaschenpost“ in die Ostsee befördert hat.
Gruß Volker
Hallo,
Ich habe mich eine zeitlang gewundert, dass ich sehr wenig
Post bekomme (damals Kiel). Einige Zeit später erschien eine
Zeitungsmeldung, dass es sich ein Postzusteller einfach
gemacht hat und die Post als „Flaschenpost“ in die Ostsee
befördert hat.
Sowas mag es geben. Wahrscheinlich gibt es aber weniger Fälle, als man so (im Internet) lesen kann.
Seltsamerweise kommen unverlangte Werbesendungen fast immer an, während wichtige (negative) Sachen regelmässig verloren gehen…
Gruß
Jörg Zabel
Ich streite ja nicht ab, dass es diese Ausrede gibt und vermtl. oft genutzt wird.
Nur wie soll ich als Empfänger beweisen, dass etwas nicht angekommen ist? Das ist schlicht nicht möglich, es sei denn ich leere meinen Briefkasten immer mit - möglichst neutralen - Zeugen.
Deshalb versuche ich, wenn irgend möglich, wichtige Schreiben, Antworten möglichst persönlich abzugeben und mir den Eingang bestätigen zu lassen.
Gruß Volker
Hi Joerg,
Seltsamerweise kommen unverlangte Werbesendungen fast immer
an, während wichtige (negative) Sachen regelmässig verloren
gehen…
nicht zwingend. Die Folgen des Verschwindens positiver oder zumindest neutraler Sachen werden, sofern es überhaupt irgendwelche Folgen geben sollte, wohl selten so gravierend nachteilig sein, dass es überhaupt einer Erwähnung im Internet oder sonstwo bedürfte (Okay, den Brief mit den Hunnischeinchen als Gegenbeispiel jetzt bitte nicht anbringen:smile:).
Etliche Male habe ich schon die Brut unserer Hausmeisterfamilie (Vor- bis Grundschulalter) erwischt, ohne sich von mir stören zu lassen, mit ihren ungewaschenen Griffeln bis zu den Ellenbogen in fremden Briefschlitzen, rein aus Langeweile. Etliche Male fand ich wichtig aussehende, ungeöffnete Post im Altpapiercontainer.
So selten ist das wirklich nicht.
Gruß
Annie
Och, manchmal kommen auch vollkommen und gänzlich bezahlte sowie ordnungsgemäß adressierte Bestellwaren nicht an - z.B. weil irgendein selten intelligenter Mensch im Postverteilungszentrum in Frankfurt beschließt, dass es den angegebenen Zielort nicht mehr gibt und das Päckchen stattdessen nach Milwaukee schickt (wie sich anhand der Sendungsverfolgungsnummer feststellen ließ).
Zeitweise habe ich auch große Mengen an Post bekommen, welche zwar den Straßennamen und die Hausnummer meiner Residenz aufwies, jedoch an eine ganz andere Person adressiert war - und zwar in einem etwa 30 km entfernten Ort.
=^…^=
Hallo
Wenn der junge Mann mit dem bunten Velo vor Gericht aussagt, der Brief an Max Mustermann, den hätte er so um zehn bei Mustermann eingeworfen, …
Ach, lesen die neuerdings die Briefe, die sie austragen?
Viele Grüße
- Es reicht ja nicht, wenn der sich erinnert, irgendeinen
Brief da eingeworfen zu haben. Zumindestens den Absender
müsste er sich angeguckt haben. Das ist aber nicht die Aufgabe
des Briefzustellers, im Gegenteil.
Kann man sich dann also auch Einschreiben sparen? Oder ist es nicht eher so, dass ein Gericht auch die Aussage des Velokuriers würdigen kann, frei wie üblich?
Dass ein Privatbürger per Einschreiben einen leeren Umschlag oder einen mit einem leeren Blatt Papier verschickt, um den Empfänger zu narren, kommt so selten vor, dass ein Gericht doch eher von einem Einschreiben mit Inhalt ausgeht.
Warum sollte das anders aussehen und ausgehen bei einem Kurier? Ich würde mich an den Einwurf eines Schreibens erinnern. Als Kurier. Und das wäre ja schon die halbe Miete vor Gericht. Noch mehr, wenn ich mich an den Absender erinnern könnte …
Gruß aus Berlin, Gerd
Hi,
eigentlich ist es so, dass der Absender den Zugang zu beweisen hat. Das gilt auch für eine Behörde. Die Zustellung ist eigtl. nur sicher, wenn es per Gerichtsvollzieher oder Postzustellungsurkunde geschieht. Alles andere ist schwammig.
Nun gibt es im SGB aber eine sog. Zustellungsfiktion.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/37.html
dort steht in Abs. 2 im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Meines wissens ist die aktuelle Rechtsprechung so, dass der Zugangsbeweis von der Behörde erbracht werden muss und die reine Zustellungsfiktion in so einem Falle nicht greift.
http://www.juraforum.de/forum/sozialrecht/zugangsfik…
Oftmals dauert die Post wesentlich länger. Und bei mir kam es eine zeitlang vor, dass ich Post nicht erhielt. Sowas kann ja passieren, wenn z. B. Aushilfen austragen, oder bei den billigen Privatanbietern - auf die die meisten Ämter inzw. zugreifen - kein zuverlässiges Personal arbeitet.
Jedenfalls sollte man sich immer den Eingang auf dem Bescheid notieren, um bei Unstimmigkeiten glaubhaft machen zu können, dass die Post meist länger dauert.
Auch findet sich auf den meisten Briefen der BA ganz links unten ein Hinweis (am Rand horizontal und recht klein gedruckt), mit welchem Dokument der Brief verfasst wurde.
Leider liegt das Datum das dort angegeben wird oftmals noch weiter zurück, als das Datum des Schreibens.
Zudem haben manche Ämter auch bestimmte Postlaufzeiten und die müssen nicht täglich sein. Wurde ein Brief kurz vor Feierabend, oder in Überstunden verfasst, kommt er also frühestens am nä Tag in den Postlauf.
MMn. hat die Behörde den Zugang zu beweisen und eine Sanktionierung ist nocht möglich.
Bestimmt gibt es hierzu auch schon Urteile.