Aussage in vernehmungsbogen

Hallo

Hatte einen Verkehrsunfall.
Ablauf: vor mir ein Eiswagen. Hinter mir auch Fahrzeuge. Ich wollte Überholen. Habe geblinkt und mich nach vorn und nach hinten (Rückspiegel) versichert und Auto2 nicht gesehen (toter Winkel), langsam ausgeschert. Als ich mit Eiswagen auf gleicher höhe war hupt es links neben mir (rechts Eiswagen, Mitte ich, links Auto2). Wir waren auf 2 spuriger Landstraße dann also zu dritt. Soweit ich sehen konnte hat der Eiswagen gebremst. Ich hatte mein Auto gerade gehalten in der Hoffnung, dass wir und wieder normal einordnen können. Bevor ich am Eiswagen vorbei war, zieht Auto2, das sich schon etwas vor mir befand, nach rechts. Rammte mich. Darauf wurde mein Heck an den Eiswagen geschoben. Orthogonal zur Straße rutschte ich Richtung Feld worauf mein wagen sich überschlug.

Ich wurde als Unfall Verursacher angegeben. Mein Beifahrer und auch der vom Auto2 hatten blaue Flecke.

Jetzt habe ich den Vernehmungsbogen und weis nicht ob ich eine Aussage machen soll.

Hallo…
das ist mal kein einfacher sachverhalt, da sieht es beinah nach schuldteilung aus. ich würde auf jeden fall einen verkehrsrechtsfachanwalt nehmen.
mfg und viel glück

ich würde auf jeden fall einen
verkehrsrechtsfachanwalt nehmen.
mfg und viel glück

Hallo und Danke für die Schnelle Antwort. Ich habe/kenne leider keinen Anwalt. Ich bin auch nicht der Fahrzeughalter (in einem Gespräch wurde mir gesagt, dass der Halter mit der Schuldfrage konfrontiert wird (Halter hat zum glück Rechtsschutzversicherung, ich nicht)). Desweiteren bin ich Student und mit Geld sieht es bei mir auch nicht rosig aus. Der Bogen muss bis nächste Woche Donnerstag zurück.

Hallo,

ich rate Ihnen dringenst sofort einen Anwalt zu rate zu ziehen, sonst kommen Sie bei der Angelegenheit „unter die Räder“.

mfg

Walter Dettinger

Hallo noch mal…
muss dich leider enttäuschen, eine Halterhaftung gibt es in deutschland nicht. da wirst du als fahrzeugführer „dran“ sein, ob schuld oder auch nicht.
meines erachtens habt ihr beide nicht ganz korrekt gehandelt. ich nehme an, dass sich die versicherungen auf eine teilung einigen.
bezahlen wirst höchstens ein kleines bussgeld wegen unachtsamkeit :smile:

mfg
Micha

danke noch einmal.

Ist es nun eher empfehlenswert eine Aussage zu machen oder nicht? Kann das nur ein Anwalt entscheiden?

danke noch einmal.

Ist es nun eher empfehlenswert eine Aussage zu machen oder
nicht? Kann das nur ein Anwalt entscheiden?

hallo,
etwas zu verweigern hat trotz des Rechts darauf, immer einen komischen Beigeschmack. Ein Anwalt hilft auch eine Formulierung zu finden. kann aus eigener erfahrung sagen dass zB die Vertragsanwälte des ADAC mir immer gut zur seite standen. evtl gibt es noch die regelung, dass es dort auch eine kostenlose erstberatung gibt, bin mir aber nicht sicher.
wird schon…

Hallo, generell ist man zur Aufklärung eines Sachverhaltes verpflichtet. In diesem Fall würde ich aber die professionelle Hilfe eine Rechtsanwaltes (Verkehrsrecht) empfehlen. Gruß

Hallo auch,
eines vorneweg: ich darf keine Rechtsberatung machen, deshalb schreibe ich hier, was ich in diesem Fall machen würde.

Als Beschuldigter oder Betroffener haben ich das RECHT, OHNE VOR- ODER NACHTEILE MEINE AUSSAGE zu verweigern. Das betrifft keine Aussage bei der Polizei. Vor Gericht siehts anders aus. Angeben muß ich aber in jedem Fall meine Personalien und die Fahrzeugdaten, evtl. dann noch mit dem Zusatz, dass ich mich über einen Rechtsanwalt äußere. Dann bleiben weitere Rückfragen aus. Aber da hier jemand verletzt wurde, sei es noch so leicht, ist es ein Strafverfahren, ich bin Beschuldigter. Da beim Strafverfahren „richtige“ Strafen (üblicherweise Geldstrafen), Nebenstrafen (z.B. Führerscheinentzug, Schmerzensgeld) UND Punkte möglich sind, werde ich sofort einen Anwalt einschalten. Nur der bekommt Einsicht in alle Akten und kann das Beste rausholen. Sollte aber unbedingt ein Anwalt mit der Fachrichtung Verkehrsrecht sein. Im Zweifelsfall bei der zustaändigen Anwaltskammer nachfragen. Die gibt Auskunft.

Viel Glück
Uwe

Toll, jetzt nach er Veröffentlichung sehe ich meine Fehler.
Also noch mal genauer.
Es muss auch dem Anhörbogen stehen , ob Sie als Beschuldigter (Strafverfahren) oder Betroffener ( Bußgeldverfahren) geführt werden.
Als Beschuldigter keine Aussage zur Sache bei der Polizei machen, nur die Angaben zur Person sind immer Pflicht. (Fach-)Anwalt aufsuchen für weitere Maßnahmen.
Als Betroffener im Bußgeldverfahren sollte man sich bei diesem Unfallhergang doch mal von einen Anwalt -unverbindlich- beraten lassen. Nicht sofort ein Mandat aufschwätzen lassen, der Anwalt bekommt immer sein Geld. Frage ist, obs im Verhältnis steht. Auch die Kosten + - irgendwas muß der Anwalt vorher angeben können. Es gibt schließlich sowas wie eine Kostenordnung.

Fristen sind unbedingt einzuhalten!

Aufgrund des nicht einfachen Unfallhergangs, der beiden verletzten Personen, des nicht unerheblichen Sachschadens und der nicht voraussehbaren Folgen für Sie, Ihren Führerschein und Ihre Finanzen sollte unbedingt ein Anwalt an die Sache. Schrecken Sie nicht vor den Kosten zurück, so arg ist es gar nicht. Es holt aber bestimmt mehr für Sie raus, als er kostet. Und er muss sich um Fristen und Schriftverkehr mit Behörden und Versicherungen kümmern.
Ach ja, das Mandat für eine evtl. Versicherungsklage sollte ihm ggf. auch übertragen werden.

Nochmal Versicherung:
Bei der eigenen Versicherung ist jeder Versicherungsnehmer verplichtet, richtige und vollständige Angaben zu machen, ansonsten kann der Versicherer von der Leistungspflicht befreit sein. Bei er gegnerischen Versicherung sollte man sich nur über Anwalt oder seine eigene Versicherung äußern. Schnell mal bei der eigenen V. beraten lassen. Die meisten sind hier sehr auskunftsfreudig, da sie dann ja oft billger wegkommen.

Keine Schuldanerkenntnisse oder Unterschriften oder sonstiges an Unfallgegener oder dessen Versicherung. Sie sind zunächst nur Ihrer eigenen Versicherung gegenüber auskunftspflichtig.

Fragen Sie dem Anwalt und der Versicherung ruhig Löcher in den Bauch. Deren Auskünfte sind rechtlich bindend!

Und nochmal viel Glück
Uwe

Danke
Ein riesengrosses Dankeschön an alle die geantwortet habe :smile: