Liebe/-r Experte/-in,
bin gestern von der Polizei angerufen worden.Ich sei an
einem Auto mit meinem KFZ in Berührung gekommen.Ich soll
zur Dienststelle kommen und Aussage machen.Soll ich das?
Und wenn,dann was sollte ich sagen bzw. was mich nicht
belasten
würde?Der Beamte sagte,ich sei beim Überholvorgang an
einem KFZ in Kontakt gekommen.Ich am Telefon sagte
nichts,ausser dass ich vorschlage,ich würde in nächster
Zeit vorbeikommen und erst dann etwas dazu sagen.Am
Telefon sage ich nichts.Der Beamte daraufhin.O.K.
Ich selber dazu.Ich überhole wie jeder anderer
Verkehrsteilnehmer ab und zu ein Auto.Genau so an dem
Tag.Ich habe zig Autos überholt,an dem Tag,genau so wie
ich von einigen irgend wo anders überholt worden bin.
Und wenn es wirklich so wäre,ich würde ein Auto mit
meinem beim Überholen berühren und ich merke es,halte ich
sofort an und schau mir die Sache an.Was jedoch nicht der
Fall ist.Andersrum gedreht.Derjenige,welcher bzw. von dem
das Auto „beschädigt“ worden sein sollte,wenn er das
merken würde,sollte er das mit der Lichthupe oder Hupe
signalisieren.Was auch an dem Tag nicht geschah.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.Bin Berufspendler und sehe
am Tag einige Überholvorgänge oder auch mache.Was soll
ich dazu noch sagen.
Im Voraus bedanke ich mich für Eure Antworten.
michi
Hallo,
also ganz ehrlich…wie erhoffen sie sich Antworten, wenn sie so einen Eiertanz vollführen. Sie müssen schon mit der Sprache herausrücken und sagen ob was war oder nicht. Ich denke sie wissen genau was sich bei dem Überholvorgang abgespielt hat, sonst würden sie nicht so rumdrucksen.
Sie werden angezeigt wegen §142 StGB, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Dies ist ein Straftatbestand und sie haben 3 Möglichkeiten.
- Sie sagen nix!
- Sie fragen zuerst einen Rechtsanwalt!
- Sie sagen was dazu!
Wenn sie was sagen, kann diese Aussage jederzeit gegen sie verwendet werden, also beweiserheblich sein.
Hallo,
ich rate Ihnen dringend von einer Aussage ab. Zunächst muss eine Akteneinsicht
beantragt werden. Sodann muss im Rahmen der lfd. Ermittlung eine
Fahrzeuggegenüberstellung erfolgen. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte
kann erkannt werden, was vorgeworfen wird, wer den Vorfall beobachtet hat. Erst
danach kann ggf. eine Einlassung erfolgen. Die Folgen eines unerlaubten
Entfernens vom Unfallort sind nicht unerheblich. Neben dem Strafverfahren
könnte ein Verfahren vor der Verwaltungsbehörde drohen mit der Folge von der
Eintragung von bis zu 7 Punkten. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, würden
alle Kosten von dieser Versicherung übernommen werden. Gerne stehe ich Ihnen
bei der Sache zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Rechtsanwalt
Vertrauensanwalt des Volkswagen - Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht
Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner
Eichendorffstraße 14 10115 Berlin
Tel.: 030 226 35710 Mobil 01774077335
[email protected]
Hallo!
Sie werden verstehen, ob Sie sich äußern oder nicht steht Ihnen frei, bei einer Anklage bzw. einem Bußgeld können Sie vor Gericht ja auch für sich was positives erstreiten.
Suchen Sie lieber nach Fakten die von vornherein das ausschliessen was Sie gemacht habe sollen. Bei Berührungen gibt es Spuren, wo sind diese? Stimmen die Höhen der „Treffpunkte“ überein? Gibt es Ihre Farbe am gegnerischen PKW? Und Physik? Treffen sich zwei in Bewegung befindliche Körper so wird der Impuls wirken und es gibt einen Schlag, habe Sie den verpassen können? So würde ich mal erst einmal nachsehen. Ansonsten kann ich Ihnen nicht wirklich einen rat geben. Das müssen Sie wissen. Hängt von allem ab.
MfG
AT
Hallo,
ich würde in Ihrer Stelle zur Polizei gehen und mir dort anhören, was die Ihnen erzählen. Vielleicht ist alles ein Irrtum. Wenn Sie ein anderes Auto berührt haben, müßten an Ihrem Auto Farbreste des anderen Autos sein.
MfG
Bensmann
Hallo,
ich rate Ihnen einfach bei der Wahrheit zu bleiben. Natürlich können Sie Aussagen, wenn Sie es tatsächlich nicht gemerkt haben werden Sie sicher auch nicht bestraft. Wie sieht Ihr Schaden aus?
Wenn an Ihrem Fahrzeug kein Schadfen ist, kann es sich ja auch um eine Verwechslung handeln!!!
mfg
strucki
Hallo michi,
ich würde auf jeden Fall dringend in die Polizeidienststelle gehen und die Aussage so machen, wie Sie bereits beschrieben haben. Eventuell steht eine Anzeige wegen Fahrerflucht an (Strafsache). Eine fehlende Mitwirkung könnte dann negativ ausgelegt werden. Aber: Kontrollieren Sie ihr Fahrzeug auf Schäden, die zu dem beschriebenen Vorfall passen könnten! Ein Gutachten würde schnell ergeben, ob sie mit dem betreffenden Fahrzeug kollidiert sind. Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann frühzeitig einschalten und die Sache an einen Anwalt geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie von einer Kollision im fließenden Verkehr nichts bemerkt hätten… beim Ausparken vielleicht wegen der geringen Geschwindigkeit und dem dann anderen Geräusch des Anstoßes. Bitte rekonstruieren Sie noch einmal den Tag… bei der Polizei können Sie auch nach Tatvorwurf noch angeben, dass Sie keine Aussage treffen möchten… sie müssen ja nicht.
Soweit erst einmal.
Grüße
C. Winter
Hallo
Erstmal Entschuldigung für die verspätete Antwort.
Es gibt 2 Möglichkeiten - du gehst hin oder nicht.
Du musst es nicht. Dir wird eine Straftat vorgeworfen und es ist Sache der Polizei und Staatsanwaltschaft dir das nachzuweisen. Du musst dabei nicht mit helfen. Gehst du nicht hin, dann hat das nichts mit Schuldeingeständis oder so zu tun. Es ist dein Recht als Bürger dieses Staates.
Wenn du dir allerdings ABSOLUT SICHER bist, dass du nichts damit zu tun hast, dann geh hin, hör dir an um was es genau geht und mach deine Aussage daazu. Kann ja sein, dass Zeit und Ort überhaupt nicht passen und du ein perfektes Alibi hast. Evtl. hat sich ja der Geschädigte das Kennzeichen nicht ganz richtig gemerkt oder es ist ein Zahlendreher dabei.
Und wenn du nach dem Vorirf feststellst, dass du ja doch der Unfallverursacher sein könntest, dann kannst du immer noch von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Hoffe ein wenig geholfen zu haben.
lg
hatchbeck
Sorry, war im Urlaub. Ich hoffe, Dein Problem hat sich inzwischen geklärt.
Gruß,
Rainer