Wenn man als Zeugin geladen ist und man die Aussage verweigert oder verweigern will…welche Folgen kommen da auf einen zu oder mit was muss der ANgeklagte rechnen wenn die Zeugin verweigert? Der Sachverhalt wäre z.B- dieser: Ein Auto wurde z.B. aus dem Autohaus geliehen ´zur Probefahrt unter dem Namen einer Dame. Diese hat dannn nach der hälfte der Strecke den Wagen geparkt und hat den Mann auch mal fahren lassen. Während der Autofahrt geriet der Mann in einen eigentlich harmlosen Streit mit einem anderen Autofahrer, sodass dieser gegen denn Mann eine Anzeige gemacht hat. Nun wurde die Dame als ZEugin angegeben, da der andere Autofahrer gesehen hat dass diese Dame Beifahrerin war und da diese Dame auch den Wagen geliehen hatte, konnte man ihren Namen herausfinden. Den vom Mann natürlich nicht. Nun soll die Dame gegen Ihren mann Aussagen…
Ich hoffe ihr könnt mir folgen … Konnte mich noch nie kurz halten
Aha! Das wichtige Wort ist „Ihren“, wobei ich davon ausgehe, dass - die Großschreibung suggeriert das - nicht mein Mann gemeint ist, ich habe nämlich keinen, sondern der der Zeugin.
Dann kann die Zeugin das Zeugnis verweigern und es hat weder für sie noch für den Mann irgendwelche Auswirkungen.
das Auskunftverweigerungsrecht aus §55 StPO:
„(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.“
(http://dejure.org/gesetze/StPO/55.html)
Wenn man als Zeugin geladen ist und man die Aussage verweigert
oder verweigern will…welche Folgen kommen da auf einen zu
oder mit was muss der ANgeklagte rechnen wenn die Zeugin
verweigert?
Es ist nicht zulässig, zu schlussfolgern: „Ahhh, die Zeugin verweigert das Zeugnis, da muss ja was an den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft dran sein.“
Für den Angeklagten oder Beschuldigten darf eine Zeugnis- oder Auskunftverweigerung weder von ihm selber noch von einem Zeugen keine negativen Folgen haben.
Während der Autofahrt geriet der Mann in einen eigentlich harmlosen
Streit mit einem anderen Autofahrer, sodass dieser gegen denn
Mann eine Anzeige gemacht hat
weswegen? wegen Beleidigung?
Den vom Mann
natürlich nicht. Nun soll die Dame gegen Ihren mann
Aussagen…
Da es sich um den Ehemann der Zeugin handelt, hat sie das Recht, das Zeugnis zu verweigern, d.h. nach einem kurzen Hinweis auf die Inanspruchnahme dieses Rechtes garnichts mehr zu sagen.
Sollte sie davon nicht Gebrauch machen, hätte sie davon unabhängig das Recht, die Auskunft auf einzelne Fragen nicht zu beantworten, wenn sie sich bei Wahrheitsgemäßer Aussage einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bezichtigen müsste. Hier ist aber von Seiten der Staatsanwaltschaft zulässig zu denken: „Da verweigert jemand die Auskunft, weil er wahrscheinlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat. Das werden wir uns mal genauer anschauen und eventuell Ermittlungen einleiten.“