Aussage verweigern

Hallo,

ein Freund hat folgendes Problem: Er ist mit einem Auto gefahren, das auch andere benutzen. Jemand anderer hat Mist gemacht und ein paar Punkte kassiert. Jetzt will der andere von meinem Kumpel, daß dieser die Aussage verweigert, wenn die Polizei auf ihn zukommt.

Die Idee ist, daß die Polizei den Schuldigen gar nicht ermitteln kann und daher auch nicht die Punkte verteilen kann.

Ist das wirklich so unproblematisch oder kann mein Kumpel auch bei einer verweigerten Aussage in Kalamitäten kommen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Ciao Albert

Nein, so einfach ist das nicht.

Es IST möglich, den Vorgang der Fahrerfeststellung so lange herauszuzögern, daß die Sache verfällt:

§26 StVG

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Das funktioniert aber nur, wenn sich alle Beteiligten zumindest vorgeblich bemühen, den tatsächlichen Fahrer festzustellen. Wenn dann die zuständige Behörde zu lange braucht, ist man raus (So bin ich grad um einen Punkt und einige Euros rumgekommen).

Bei Straftaten zieht das nicht mehr, und wenn man jegliche Angaben verweigert, AFAIK auch nicht - dann wird der Halter des Fahrzeugs zur Verantwortung gezogen (da bin ich mir aber nicht ganz sicher).

Meine Meinung: Wenn er Mist gebaut hat, soll er im Zweifelsfall auch dafür geradestehen. Man muß sich Vater Staat ja nicht unbedingt selbst in den Rachen werfen, aber andere da mit reinzuziehen finde ich nicht in Ordnung.

Das ist jetzt sicher nur eine unvollständige Antwort, aber schonmal was.

Gruß,

Doc.

Ein Aussageverweigerung für Freunde steht dem Halter nicht zu, nur für Angehörige. Also müßte er sich schon auf das dahingehende Verweigerungsrecht berufen.

Problem ist aber, daß der Halter mit Sicherheit eine Fahrtenbuchauflage bekommen wird, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann.