Ich kann Leute, die Aussagen anderer Menschen als falsch bezeichnen, obwohl sie selber keine Ahnung haben und dennoch der Meinung sind sich zu Wort melden zu müssen auf den Tod nicht ausstehen. In meinen Augen sind das Dummschwätzer. Und von solchen Menschen haben wir genug in diesem Land. Bleib lieber bei deinen Aktien.
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Ich kann Leute, die Aussagen anderer Menschen als falsch
bezeichnen, obwohl sie selber keine Ahnung haben und dennoch
der Meinung sind sich zu Wort melden zu müssen auf den Tod
nicht ausstehen. In meinen Augen sind das Dummschwätzer. Und
von solchen Menschen haben wir genug in diesem Land. Bleib
lieber bei deinen Aktien.
Und es wird weiter beleidigt, tja, andere Meinungen kannst du garnicht haben.
Sonst noch was konstruktives zu diesem Thema? Nein? Ok, danke für diese „aussagekräftigen“ Beiträge.
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Hallo zusammen,
mal kurz zu dem Thema mindestens 60 EUR pro Jahr zu zahlen für eine „Mindestförderung“.
Hier wird einiges ein wenig durcheinandergebracht.
Also, wenn ich unmittelbar zulageberechtigt bin, muss ich einen bestimmten Prozentsatz (wie bereits genannt) des Vorjahresgehalts (genaugenommen abzüglich der Zulagen) einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen. Zahle ich nur einen Teil, bekomme ich auch nur einen entsprechenden Teil an Zulage. Dieser Teil könnte auch weit weniger als 60 EUR pro Jahr sein (aber s.u.). Der Sockelbetrag von 60 EUR pro Jahr ist nur gedacht für jene, bei denen die 2% (bzw. 3%, 4%) vom Gehalt (abzgl. der Zulagen) einen Eigenbeitrag von weniger als 60 EUR ergeben würden. Diese müssen dann trotzdem 60 EUR pro Jahr zahlen (auch wenn sie dadurch insgesamt über der Prozentgrenze liegen), um die vollen Zulagen zu erhalten.
Wenn jemand nur mittelbar zulageberechtigt ist (also selbst eigentlich keinen Riestervertrag abschließen dürfte, da z.B. selbstständig, aber aufgrund des „riesterfähigen“ Ehepartners es dann doch kann), braucht er selbst gar keine Beiträge zahlen, und bekommt trotzdem die vollen Zulagen (so der Ehepartner einen Riestervertrag hat und die prozentuale Grenze der Einzahlung erfüllt).
Soweit das gesetzliche - nun muss man aber einen Vertragspartner finden, der ein Riesterprodukt hat. Dieser selbst kann aber z.B. aus Kostengründen für seinen Vertrag einen Mindestbeitrag festlegen und z.B. auch für mittelbar Zulageberechtigte einen Mindestbeitrag fordern.
Da die Verwaltung der Riesterprodukte sehr aufwändig ist, machen dies auch viele Anbieter.
Etwas anderes ist auch das Problem der „Rettung des Unisex-Tarifs“ für Männer mit einer Mini-Einzahlung und Beginn des Vertrages in diesem Jahr. Hier tauchen 2 „Probleme“ auf. Zwar vertritt der Gesetzgeber zur Zeit die Meinung, dass es für spätere Erhöhungen nicht notwendig ist, auf Unisex umzustellen, aber da kann er seine Meinung möglicherweise ja auch mal ändern (insbesondere in Bezug auf „Gestaltungsmissbrauch“). Dann gibt es noch den Anbieter des Riestervertrages. Hier müsste man sich die Bedingungen genau anschauen. Ich habe schon Bedingungen gesehen, bei denen formuliert ist, dass für jede Erhöhung (auch die "Riestertreppe, Dynamik usw.) die dann aktuellen Rechnungsgrundlagen (also dann bald Unisex) genommen wird.
Viele Grüße
Thomas K.
Hallo
…
Also „die Ämter“ betrachten nur den Teil der Einzahlungen als
Hartz4-sicher, der innerhalb der geförderten Prozente liegt?
Das weiß ich nun wirklich nicht, aber ich bezweifle, das es so
ist. Wäre ja wieder ein Ding! Woher weisst du das denn?
Wenn ich mal viel Zeit habe, suche ich gern die Quelle raus - im Moment musst du mir das einfach mal glauben 
Thomas K.