Wenn ein Geschwindigkeitslimit überschritten wurde, und der Eigentümer des Wagens nicht am Steuer saß, ist dieser verpflichtet, auszusagen, wer am Steuer saß, oder kann er von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen?
Ja,kann er. Formell natürlich „Wenn er sich selbst oder nahe Angehörige damit belasten müsste“.
Aber es gibt ja ein Foto und damit kann die Behörde ,etwa mit Unterstützung der Polizei den Fahrer ermitteln.
Nachbarn befragen „Kennen Sie den ? Ist das etwa der Sohn,die Tochter,die Ehefrau ?“
Nachbarn helfen gerne !
Und man kann auch für zukünftige Fälle der Beweissicherung,wer gefahren ist,eine Fahrtenbuchpflicht auferlegt bekommen.